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Einstimmige Ablehnung der Uni-Reform  
  Die Begutachtungsfrist für den Entwurf eines neuen Uni-Dienstrechts läuft am Donnerstag ab. Die Österreichische Rektorenkonferenz übte in einer Pressekonferenz harsche Kritik ¿ und lehnt den Entwurf einstimmig ab.  
Heftige Kritik üben die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) und die Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane der Universitäten am vorliegenden Dienstrechts-Reformentwurf für die Universitäten.
Einstimmige Ablehnung
"Wir bekennen uns zur Universitätsreform, lehnen den jetzigen Vorschlag aber einstimmig ab", so ÖRK-Chef Georg Winckler bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien.

Winckler forderte vor allem mehr Zeit für ausreichende Diskussionen und entsprechende Änderungen der kritisierten Eckpunkte.
Assistenten-Regelung als Stein des Anstoßes
Stein des Anstoßes ist unter anderem die Regelung für die jungen Assistenten, welche die ersten vier Jahre in einer Art Ausbildungsverhältnis angestellt werden sollen und sich anschließend auf jeden Fall um eine neue, sechsjährige Assistentenstelle bewerben müssen.

Die Regelung wird von den Rektoren zwar nicht prinzipiell
abgelehnt, allerdings müsste dafür eine ausreichende Zahl von Planstellen in den neuen Beschäftigungskategorien bereitgestellt werden, deren Finanzierung noch nicht geklärt sei.
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Es müsste eine durchgehende Karriere für Wissenschaftler zwar nicht garantiert, aber doch ermöglicht werden, forderte Winckler. Über die Finanzierung der zusätzlich nötigen Planstellen sei bisher nie ernsthaft diskutiert worden.
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Finanzierungsproblem Vertragsbedienstetenrecht
Ebenfalls ein ungelöstes Finanzierungsproblem sei die Anstellung von Wissenschaftlern nach dem Vertragsbedienstetenrecht.

''So steigen die Dienstgeberanteile an den Gehaltszahlungen von derzeit neun Prozent (Beamtendienstverhältnis) auf über 24 Prozent bei vertraglich geregelten Dienstverhältnissen. Auch bei der Pensionsfinanzierung entstehen Lücken. Wir sehen eine Reihe von organisatorischen Vorkehrungen, die erforderlich sind, damit das Gesetz in Kraft treten kann, nicht verwirklicht", sagte Winckler.
100 Millionen Finanzierungsbedarf
Der Rektorenchef rechnet vor, dass für das Dienstrecht nach dem aktuellen Vorschlag ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von jährlich rund 100 Millionen nötig sei. Der im Papier angeführte Mehrbedarf von 15 Millionen sei jedenfalls viel zu gering angesetzt.
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Professorengehälter
Bemängelt wird weiters die vorgeschlagene Obergrenze von 1,2
Millionen Schilling jährlich bei den Professorengehältern. Das sei aus internationaler Sicht für die Sicherung des
Wissenschaftsstandorts völlig inadäquat, zumal die neuen
privatrechtlichen Dienstverhältnisse höhere Beschäftigungsrisiken und eine weniger attraktive Altersvorsorge bringen würden.
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Umfassendes Reformkonzept gefordert
Franz Wojda, als Vertreter der Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane, bemängelte, dass ein neues Dienstrecht unbedingt in ein gesamtes Reformkonzept für die Universitäten eingebettet werden müsse.

Dieses Konzept sei bis heute ausständig, obwohl sich alle
Beteiligten über den herrschenden Reformbedarf einig seien.

Zudem sei der Vorschlag zum Dienstrecht viel zu "global und rudimentär". Es herrsche unter den Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane "eine tiefe Ablehnung" gegenüber dem Papier.
Änderung entscheidender Punkte
"Wir lehnen den Dienstrechtsentwurf nicht im Ganzen ab, fordern aber die Abänderung einiger entscheidender Punkte", sagte Winkler.
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Zitat aus der Stellungnahme
"Der derzeit vorliegende Dienstrechtsentwurf [...] enthält [...] eine Reihe von Bestimmungen, die unausgereift und klärungsbedürftig erscheinen sowie solche, die es faktisch unmöglich machen, das Gesetz ab 1. Oktober 2001 zu vollziehen. Die Rektorenkonferenz und die Vorsitzenden fordern daher nicht nur eine Verlängerung der Begutachtungsfrist, sondern auch die Vorlage eines überarbeiteten Entwurfs, der viele der nachstehend aufgezeigten groben Mängel beseitigt und es ermöglicht, die Anwendbarkeit der neuen Regelungen abschätzen zu können."
->   Die Stellungnahme der Rektorenkonferenz
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Kontakt mit Rektoren erst sehr spät gesucht
Ein eventueller Streik, so Winckler, sei nicht seine, sondern Sache der zuständigen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, dürfe aber keinesfalls den Studenten Schaden zufügen.
Trotzdem bleibe der Vorwurf aufrecht, das Ministerium habe wichtige Fragen nicht mit den Rektoren geklärt .

Es stimme, sagt dazu der zuständige Sektionschef im Bildungsministerium, Sigurd Höllinger, dass man in den Dienstrechtsverhandlungen bisher in erster Linie mit den Vertretern der Arbeitnehmer, also der Gewerkschaft, im Kontakt gewesen sei - er begrüße es aber, wenn sich die Rektoren nun mehr ins Spiel brächten und die Diskussion mitgestalteten - zumal die Auffassungsunterschiede nicht allzu groß seien.

''Die Detailkritik wird zu studieren und da und dort natürlich auch zu berücksichtigen sein. Trotz aller begleitender Kritik sehe ich hier aber eine grundsätzliche Zustimmung ¿ und das ist was wert.'' Wichtig sei, so Höllinger, dass auch die Universitäten der Abkehr vom beamteten Uni-Lehrer zustimmen würden.
Bis zum 29 Mai
Bis zum 29. Mai, an dem die Gesetzesmaterie den Ministerrat passieren soll, sei die Diskussion sicher nicht zu beenden, ein Beharren auf der Einführung der neuen Regelungen bis 1. Oktober sei daher "unverantwortlich".

APA/Martin Haidinger, Ö1-Wissenschaft
->   Österreichische Rektorenkonferenz
->   Österreichisches Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
->   Dienstrechtsnovelle des Ministeriums
 
 
 
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01.01.2010