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ZA der Uni-Lehrer lehnt Dienstrecht ab  
  Wegen "legistischer Unzulänglichkeiten" und der "grundgelegten universitätspolitischen Fehlentwicklungen durch den Umsturz im Personalrecht" hat der Zentralausschuss (ZA) der Universitätslehrer den Entwurf für ein neues Dienstrecht abgelehnt.  
Unter anderem fürchtet die gesetzlich eingerichtete Personalvertretung aller österreichischen Hochschullehrer eine "Verarmung der Universitätslandschaft". In seiner Stellungnahme kritisiert der ZA auch, dass die Reforminitiativen "auf Zurufe von Politik und Industrie und durch selbsternannte Experten sowie durch artikulationsstarke inneruniversitäre Vertreter" erfolgen würden.
'Kritiklose Verfolgung ökonomischer Ziele'
Dies geschehe vor dem Hintergrund einer "kritiklosen Verfolgung ökonomischer, neoliberalistischer Zielsetzungen". Ein Diskurs zur Entwicklung von Alternativen werde von der Politik schlicht verweigert, dafür umso häufiger das Schlagwort von der "offenen Planung" verwendet.

"Platitüden und Leerformeln" wie die Absicht der Entwicklung von "Weltklasseuniversitäten" entsprächen nicht der Bedeutung der Universitäten.
Keine Chancen-Verbesserung für Nachwuchs
Das neue Dienstrecht werde die "angeblich angestrebte"
Grundintention auf Verbesserung der Chancen für den wissenschaftlich Nachwuchs gerade nicht erreichen, meint der ZA. Zwar würden die Reformbetreiber darauf hinweisen, dass die Möglichkeit einer laufenden Weiterverwendung an der Universität nicht ausgeschlossen sei.

Verschwiegen würde aber, dass das Beschäftigungsrisiko auf das lehrende und forschende Personal verlagert werde. Selbst bei entsprechender Qualifikation und Leistung bleibe die Entscheidung über den Weiterverbleib gänzlich der Uni überlassen.
'Beschwichtigungen' gehen ins Leere
Auch die "Beschwichtigungen", dass qualifizierte Wissenschafter jedenfalls weiter beschäftigt würden, gehen für den ZA wegen der Budgetrestriktionen ins Leere. Wegen der durch das neue Dienstrecht erhöhten Personalkosten könnten diese Posten nicht finanziert werden.

Der ZA bezweifelt auch, dass das neue Dienstrecht mit seinen "streng befristeten und atypischen" Beschäftigungsverhältnissen den erwarteten Beitrag zur geforderten Durchlässigkeit zwischen Uni, Wirtschaft und Industrie leisten könne. Das "regelmäßige Hinausrotieren" aus dem Beschäftigungsverhältnis sei nämlich besonders unattraktiv, sodass die Unis keineswegs die besten Nachwuchsakademiker requirieren könnten.

(APA/red)
->   Zentralausschuß der Hochschullehrer Österreichs
 
 
 
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01.01.2010