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Greenpeace: Patent auf Geschlechtsauswahl erteilt  
  Das Europäische Patentamt (EPA) hat nach Angaben von Greenpeace im Februar ein Patent zur Auswahl des Geschlechts bei künstlichen Befruchtungen erteilt. Das Patent gelte auch für Menschen.  
Dies teilte Greenpeace am Donnerstag mit. Patentamtssprecher Rainer Osterwalder erläuterte, das Patent der US-Firma XY Inc. im US- Bundesstaat Colorado beziehe sich auf die Kältekonservierung von Samenzellen und solle hauptsächlich in der Tierzucht eingesetzt werden.

Ob das Patent aber auch die Trennung der Spermien nach dem Geschlecht beim Menschen einschließe, könne er derzeit nicht sagen. Das Patent kann noch angefochten werden. Die Einspruchsfrist läuft bis November.
"Mensch ausdrücklich erwähnt"
Der Greenpeace-Patentexperte Christoph Then betonte hingegen: "Der Mensch wird ausdrücklich erwähnt." Genannt seien ferner unter anderem Rinder, Schafe, Elche, Pferde, Schweine und Bisons. Laut Patentschrift mit der Nummer EP 1257.168 B würden Samenzellen nach dem Erbgut getrennt, das das Geschlecht bestimmt.

Das Patent umfasse das technische Verfahren und die Samenzellen selbst. Im Gegensatz zu Eizellen enthalten Spermien entweder weibliches oder männliches Erbgut. Sie bestimmen so das Geschlecht des Kindes.
Die Sorgen der Umweltschützer
Das Patent stelle Menschen auf eine Ebene mit Nutztieren, kritisierte Then. "Durch Patente wie dieses wird menschliches Leben zum technisch optimierten Produkt. Demnächst gibt es Patente für die Selektion von Intelligenz und Körpergröße."
Überprüfung von Einspruch
Greenpeace prüfe einen Einspruch oder die Unterstützung eines Einspruchs anderer Gruppen. Das Patent verletze mehrere Gesetze. Die Patentierung menschlicher Keimzellen sei in Europa nicht erlaubt, auch Verfahren zur Auswahl des Geschlechts seien in den meisten europäischen Ländern untersagt.

Lediglich in Spanien und England sei die Auswahl auch jenseits eines medizinischen Indikation nicht vollständig verboten, sagte Then. Auch die Biomedizin-Konvention des Europarates verbiete Geschlechtswahl mit der Ausnahme etwa bei geschlechtsspezifischen schweren Erbkrankheiten.
Neuordnung des Patentrechts gefordert
Greenpeace präsentierte den Fall nach eigenen Angaben am Donnerstag in der Arbeitsgruppe für Bioethik des Europäischen Parlamentes und fordert eine Neuordnung des europäischen Patentrechts. Am EPA würden in großem Stil Patente auf Saatgut, Pflanzen, Tiere sowie menschliche Gene vergeben.

Allein in diesem Jahr seien bereits etwa 100 Patente auf Gene, 50 Patente auf Saatgut und Pflanzen sowie 20 Patente auf Tiere erteilt worden. Greenpeace fordert ein generelles Verbot der Patentierung von Saatgut, von Lebewesen und deren Erbgut.

[science.ORF.at/dpa, 7.7.05]
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01.01.2010