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Neues Uni-Dienstrecht von Regierung beschlossen  
  Als "Meilenstein in der Geschichte der Universitäten" bezeichnete Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) das neue Hochschullehrerdienstrecht, das am Dienstag den Ministerrat passiert hat.  
Organisationsreform bis Herbst 2002
Jetzt gehe es darum, das Kräftedreieck - bestehend aus Uni-Dienstrecht, Profilbildung und Uni-Organisation - weiter auszubauen. Noch im August soll eine "eingehende Punktation" für die neue Uni-Organisation zur Diskussion bis November ausgeschickt werden.

Mit der Organisationsreform sollen die Universitäten zu vollrechtsfähigen autonomen Einrichtungen gemacht werden. Der Punktation dazu soll dann ein Gesetzesentwurf folgen, der nochmals diskutiert werden könne. Das Inkrafttreten der neuen Organisationsform sei weiterhin für Herbst 2002 geplant, sagte Gehrer.
Profilbildung der Universitäten
Gleichzeitig laufe die Profilbildung an den Universitäten. "Das ist die Arbeit jeder einzelnen Uni, die sich fragen muss, wie positioniere ich mich", erklärte Gehrer.

Die im Bildungsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zur Profilbildung habe "die Aufgabe aufzuzeigen, etwa wo Duplizitäten bestehen". Anschauen solle man sich beispielsweise, betonte Gehrer, alle Studienrichtungen, die weniger als fünf Absolventen pro Jahr haben.
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Neues Uni-Dienstrecht gültig ab 1. Oktober
Das neue Uni-Dienstrecht soll am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Es sieht für Neueintretende nur noch das Vertragsbedienstetenrecht vor, Beamte soll es künftig keine mehr an der Uni geben. Am Beginn der Uni-Karriere stehen befristete Jobs, für die man sich jeweils neu bewerben muss - zuerst der "Wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung" (befristet auf vier Jahre) und anschließend der "Universitätsassistent" (befristet auf vier bis sechs Jahre). Anschließend kann man sich für eine Professur bewerben, entweder als auf maximal sieben Jahre befristeter "Vertragsprofessor" oder als unbefristeter "Universitätsprofessor". Für Uni-Assistenten wurde zusätzlich noch die Möglichkeit geschaffen, sich für einen unbefristeten Posten als sogenannter "Staff Scientist" zu bewerben.
->   Hochschullehrer-Dienstrecht: Unis ohne Beamte
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Vorzeitige Besetzung von 500 Uni-Posten
Die von der Regierung im Laufe der Dienstrechtsverhandlungen der Hochschullehrergewerkschaft zugesagte vorgezogene Besetzung von 500 Professorenposten, die innerhalb der nächsten fünf Jahre in Pension gehen, soll so funktionieren: Alle derzeit unbesetzten bzw. freiwerdenden Stellen kommen in einen Pool, d.h. sie sind nicht mehr an ein Institut oder einen Lehrstuhl gebunden.

Damit könne ein Institut nicht mehr - wie bisher oft passiert - eine unbesetzte Stelle nicht hergeben, obwohl sie woanders dringend gebraucht werde.
->   Vorzeitige Besetzung von 500 Professoren-Posten?
Beschleunigte Stellenausschreibung
Wenn jemand in etwa eineinhalb Jahren in Pension gehe, könne die Stelle schon vorher ausgeschrieben und damit die Besetzung beschleunigt werden, da das Besetzungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehme.

Die Punkte, die jede Uni künftig statt dem Stellenplan für Personal erhält, würden nun gemeinsam mit dem Finanzministerium festgelegt.

(APA/red)
->   Weitere Geschichten zum neuen Uni-Dienstrecht auf science.orf.at
 
 
 
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01.01.2010