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Rektorenchef begrüßt Beschluss zum Uni-Dienstrecht  
  Die Einigung zwischen Hochschullehrer-Gewerkschaft und Regierung über das neue Uni-Dienstrecht wird vom Präsidenten der Österreichischen Rektorenkonferenz, Georg Winckler, begrüßt.  
Nach massiver Kritik an den ursprünglichen Reform-Plänen zeigt sich Winckler nun auch inhaltlich weitgehend zufrieden, mahnt im Gespräch mit der APA allerdings massiv die Berechnung der Folgekosten und Details der organisatorischen Umsetzung des neuen Dienstrechts, das am Dienstag den Ministerrat passiert hat, ein.
'Fast ein neuer Entwurf'
Die Einigung mit der Gewerkschaft sei zu begrüßen, "da uns dadurch der Streik erspart geblieben ist, der zu Unruhe an den Unis und möglicherweise zu Studienzeit-Verzögerungen geführt hätte", sagte Winckler.

Inhaltlich sei er zufrieden, weil der nun beschlossene Regierungsentwurf "in erheblichen Teilen verändert worden ist, man kann fast von einem neuen Entwurf sprechen". "Mit Genugtuung" sehe er, dass sehr viele Punkte, die die Rektorenkonferenz gefordert habe, erfüllt worden seien.

Als Beispiele nennt der Rektor das Absenken der Mindestlehrverplichtung etwa für Professoren von ursprünglich geplanten acht auf sechs Semesterwochenstunden sowie die Erhöhung der Jahresgehaltsumme für Professoren von ursprünglich 1,2 auf 1,8 Millionen ATS.
Wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung
Auch die Präzisierungen über den "Wissenschaftlichen Mitarbeiter in Ausbildung", die erste Stufe in der Uni-Karriere, seien sehr wertvoll, meinte Winckler, der sich "überrascht" zeigt, "wie man die Zeit von zehn Tagen (zwischen Ende der Begutachtung und Beschluss im Ministerrat, Anm.) genutzt hat".
Offen: Finanzierung der Folgekosten
Offen seien allerdings noch die Berechnung der Folgekosten sowie die organisatorische Umsetzung des neuen Dienstrechts, zwei Punkte, über die sich die Rektorenkonferenz schon bisher skeptisch geäußert hat.

"Hier hoffe und erwarte ich, dass uns die Regierung in Gespräche einbezieht", sagte der ÖRK-Chef. Laut Winckler gibt es eine Aussage des Finanzministers, dass die Folgekosten des neuen Dienstrechts im Rahmen einer Budgetüberschreitung getragen würden. Unklar sei aber noch, ob dies in voller Höhe erfolge.
Weitere Gespräche möglichst rasch
Winckler hofft, dass es möglichst rasch Gespräche über die noch offenen Fragen geben werde, "damit wir die organisatorische Umsetzung ab 1. Oktober garantieren können. Wir können uns keine organisatorischen und finanziellen Engpässe leisten".

Vor allem bei der geplanten Umstellung vom Planstellen- zum Punkte-Pool-System müssten die Unis genau wissen, wie die Regelungen im Einzelnen sind. Dies müsse rasch angegangen werden, weil die Universitäten Stellen im neuen Dienstrecht möglichst rasch ab 1. Oktober - dem Zeitpunkt des In Kraft-Tretens der neuen Regelung - ausschreiben müssten.

(APA)
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01.01.2010