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Uni-Zugang: Neuregelung beschlossen  
  Die Neuregelung des Universitätszugangs - inklusive der geplanten Quotenregelung in der Medizin - hat Mitte Februar mit der Mehrheit der Koalitionsparteien den Wissenschaftsausschuss des Nationalrats passiert. Ob diese Neuregelung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) halten würde, ist für Juristen völlig offen. Kein Einwand kommt jedenfalls von der deutschen Regierung - der Studentenansturm in der Medizin wurde vor allem durch deutsche Numerus-Clausus-Flüchtlinge verursacht.  
Konkret wurde im Universitätsgesetz eine Verordnungsermächtigung verankert, durch die Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) "Ausländer-Quoten" für überlaufene Studienfächer festsetzen darf - gelten sollen sie zukünftig für die Fächer Human- und Zahnmedizin.
Einführung der Quote geplant
Für das Medizin-Studium sollen ab dem kommenden Studienjahr Quoten eingeführt werden: Künftig werden 75 Prozent der Plätze für Inhaber österreichischer Reifezeugnisse reserviert, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger.

Gleichzeitig wird die Selektion der Medizin-Studenten noch vor den Studienbeginn gerückt: Statt wie in den vergangenen Jahren zwischen 2.500 und 3.500 Anfänger-Studienplätzen wird es künftig nur mehr 1.500 geben.
Plätze im klinischen Bereich angepasst
Gleichzeitig werden die Plätze im klinischen Bereich, die bisher erst nach Prüfungen in den ersten beiden Semestern vergeben wurden, den Anfänger-Studienplätzen angepasst und damit von 1.250 auf 1.500 erhöht.

Im Endeffekt bedeutet dies eine Vorverlegung der Studenten-Selektion vom Ende des ersten Abschnitts nach zwei bzw. einem Semester bereits vor Studienbeginn.
Europarechtler vorsichtig
Keine Prognosen über den Ausgang eines neuen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gaben die meisten Europarechtler ab. Die Neuregelung sei ein "interessanter Versuch, das diskriminierende Element zu reduzieren", meinte der Leiter des Instituts für Europarecht der Universität Graz, Hubert Isak.

Die vom EuGH bemängelte Benachteiligung von Studenten aus dem EU-Ausland sei indirekt auch in der neuen Regelung enthalten, wenngleich in deutlich abgeschwächtem Ausmaß.

Ähnlich sieht dies Heribert Franz Köck, Vorstand des Instituts für Europarecht der Universität Linz. Die erneute Heranziehung der Herkunft des Reifeprüfungszeugnisses sei "eine materielle Diskriminierung". Andererseits wäre die Rechtfertigung, dass ohne eine derartige Quote die ärztliche Versorgung in Österreich gefährdet sei, jedenfalls "argumentabel".
Deutsche Regierung hat keine Einwände
"Keine Einwände" hat Deutschland gegen die neue Regelung. Vertreter des deutschen Bundesbildungsministeriums seien an der Ausarbeitung im Rahmen der internationalen Arbeitsgruppe beteiligt gewesen, sagte ein Sprecher des von Annette Schavan geleiteten Ministeriums.
Opposition fordert EU-Stellungnahme
Die Opposition forderte eine Stellungnahme der EU-Kommission zur neuen Quoten-Regelung. Dies wäre eine wichtige Hilfe für die Abgeordneten, ob sie der Regelung ihre Zustimmung geben oder nicht, argumentierte SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal.

Ähnlich sein Grünes Pendant Kurt Grünewald: Ohne eine solche Aussage der Kommission "verlangt man, dass im Parlament 6 aus 45 gespielt wird, bis ein Gesetz irgendwann doch EU-konform ist".

[science.ORF.at/APA, 15.2.06]
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01.01.2010