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Uni-Budget: Muster für Leistungsvereinbarungen  
  Bei der neuen Universitäts-Finanzierung wird es langsam ernst: Bildungsministerium und Rektorenkonferenz haben gemeinsam ein Muster für die Erstellung der Leistungsvereinbarungen erarbeitet.  
Über diese dreijährigen Verträge werden ab dem Jahr 2007 80 Prozent des Globalbudgets an die einzelnen Unis ausgeschüttet.

Bis Ende April müssen die Universitäten nun ihre Vorschläge für die Vereinbarungen dem Ministerium vorlegen, bis Ende des Jahres müssen sie endgültig abgeschlossen sein.
Globalbudget wird auf zwei Töpfe aufgeteilt
Das Globalbudget, das den Unis von 2007 bis 2009 (2007: 1,875 Mrd. Euro, 2008: 1,9 Mrd. Euro, 2009: 1,925 Mrd. Euro) zur Verfügung steht, wird auf zwei Töpfe verteilt.

Das Gros der Gesamtsumme (80 Prozent) wird über Leistungsvereinbarungen an die Universitäten verteilt.

Den kleineren Teil des Gesamtkuchens (20 Prozent) stellt das Formelbudget dar, das anhand von elf Indikatoren für vergangene Leistungen vergeben wird.
Uni-Leistungen und Verpflichtungen des Bundes
Inhalt der Leistungsvereinbarung sind laut Universitätsgesetz (UG) einerseits die von der Universität zu erbringenden Leistungen und andererseits die Leistungsverpflichtung des Bundes (also vor allem die Finanzierung).

Zu den von der Uni zu erbringenden Leistungen zählen u.a. strategische Ziele, Profilbildung und Universitätsentwicklung, Personalentwicklung, Forschung, Studien und Weiterbildung, gesellschaftliche Zielsetzungen, Erhöhung der Internationalität und Mobilität sowie interuniversitäre Kooperationen.
Unterscheidung in Vorhaben und Ziele
Die Universität wird dabei jeweils Vorhaben und Ziele angeben. Vorhaben unterscheiden sich von Zielen dadurch, dass ihre Umsetzung nicht anhand eines konkreten Indikators gemessen werden kann.

Beispiele: Als Ziel im Forschungsbereich könnte etwa die Steigerung des Gesamtvolumens der EU-finanzierten Projekte und als Vorhaben die Erschließung neuer Forschungsgebiete angeführt werden. Im Bereich Studien wäre als Ziel zum Beispiel die Erhöhung des Frauenanteils in ingenieurwissenschaftlichen Studien und als Vorhaben der Schwerpunkt Neue Medien denkbar.
Leistungsvereinbarung: Drei-Jahres-Vertrag
Für die Indikatoren soll laut dem Universitäts-Sektionschef im Bildungsministerium, Friedrich Faulhammer, auf die jeweiligen Wissensbilanzen zurückgegriffen werden. Wichtig sei vor allem, dass die Unis nur einige Ziele (maximal 20) formulieren, so Faulhammer gegenüber der APA.

In diesem Punkt greifen die Leistungsvereinbarungen und der Entwicklungsplan ineinander: Während der Entwicklungsplan der Universität die mittelfristigen Ziele enthält, wird in der Leistungsvereinbarung zwischen Universität und Bildungsministerium die Umsetzung dieser Ziele in einer Drei-Jahres-Periode festgelegt.
Leistungsverpflichtung des Bundes
Bei der Leistungsverpflichtung des Bundes werden die Zuteilung des Budgets sowie die Zahlungsmodalitäten aufgelistet. Die Uni muss die Erfüllung ihrer Ziele überwachen und selbstständig Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Werden die Ziele nicht zur Gänze erreicht, sind laut Muster in Absprache "geeignete Konsequenzen bzw. Korrekturmaßnahmen in den Verhandlungen für die nächste Leistungsvereinbarung zu treffen".

[science.ORF.at/APA, 21.2.06]
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
->   Österreichische Rektorenkonferenz
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->   Uni-Budget: Opposition fordert mehr Geld (10.11.05)
->   Einigung bei Uni-Budgets 2007 bis 2009 (8.11.05)
 
 
 
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01.01.2010