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Doping ist, was auf der Dopingliste steht  
  Auf Initiative des Internationalen Olympischen Komitees wurde Ende 1999 die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA gegründet. Sie definiert seither, was Doping ist: kurz gesagt das, was auf ihrer Doping-Liste steht.  
Diese Dopingliste ist einem stetigen Wandel unterzogen und wird mindestens einmal pro Jahr von der WADA aktualisiert.

Im Prinzip gibt es zwei Arten von Verboten: zum einen Wirkstoffgruppen, zum anderen Methoden.
Von Anabolika bis Gendoping
Zu den verbotenen Substanzen gehören u.a. Anabolika, Stimulanzien, Substanzen mit anti-estrogener Wirkung und harntreibende Wirkstoffe, zu den verbotenen Methoden u.a. Verbesserungen des Sauerstofftransports (z.B. Blutdoping), chemische und physikalische Manipulationen einer Urinprobe oder Gendoping.
->   Die aktuelle Dopingliste der WADA (pdf-Datei)
Code definiert Anti-Doping-Bestimmungen
Das grundlegende Dokument, mit dem Doping bekämpft werden soll, ist der Welt-Anti-Doping-Code. Sein Zweck "ist die Förderung der Anti-Doping-Anstrengungen durch die umfassende Harmonisierung der zentralen Elemente im Bereich Anti-Doping", wie es in dem Dokument heißt.

Der Grundgedanke des Codes sei es, "die wahren, mit dem Sport ursprünglich verbundenen Werte zu erhalten". Einen offiziellen Begriff dafür haben die Sportfunktionäre auch gefunden: "Sportsgeist".

Dieser mache das Wesen des Olympischen Gedankens aus und entspreche ihrem Verständnis von Fairness und ehrlicher Gesinnung.
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Sportsgeist vs. Doping
Wörtlich heißt es bei der WADA: "Der Sportsgeist ist die Würdigung von Geist, Körper und Verstand des Menschen und zeichnet sich durch die folgenden Werte aus: Ethik, Fairness und Ehrlichkeit; Gesundheit; Hochleistung; Charakter und Erziehung; Spaß und Freude; Einsatzbereitschaft und Engagement; Teamgeist; Anerkennung von Regeln und Gesetzen; Respekt gegenüber der eigenen Person und anderen Teilnehmern; Mut; Gemeinschaftssinn und Solidarität. Doping steht in grundlegendem Widerspruch zum Geist des Sports."
->   Welt-Anti-Doping-Code (pdf-Datei)
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Was gegen die Anti-Doping-Regeln verstößt
In Artikel 1 der WADA-Bestimmungen wird Doping sehr positivistisch erklärt als "ein- oder mehrmaliger Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen wie sie in Artikel 2.1 bis 2.8 ausgewiesen sind".

In Artikel 2 geht es dann zur Sache. Als Verstöße gegen die Anti-Doping-Regeln gelten:

- Das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, seiner Metaboliten oder Marker in den Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsproben eines Athleten
- Die Anwendung bzw. der Versuch der Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode
- Die Weigerung oder das Unterlassen ohne zwingenden Grund, sich einer angekündigten Probenahme zu entziehen, die gemäß anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen zulässig ist, oder ein anderwertiger Versuch, sich der Probenahme zu entziehen
- Der Verstoß gegen die Verfügbarkeit bei Kontrollen außerhalb des Wettkampfes sowie die Versäumnis, die erforderlichen Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit zu machen
- Die unzulässige Einflussnahme oder versuchte unzulässige Einflussnahme bei der Dopingkontrolle
- Der Besitz von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden
- Die Weitergabe jeglicher verbotenen Substanz oder verbotenen Methode
- Die Anstiftung, Mitbeteiligung, Unterstützung oder Ermutigung zur Anwendung oder zum Versuch einer Anwendung einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode oder jegliche Art der Beteiligung an einem Verstoß gegen die Anti-Doping Regeln.

[science.ORF.at, 23.2.06]
 
 
 
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01.01.2010