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Hahn zu Unizugang: "Vernunft hat gesiegt"  
  "Zufrieden" zeigte sich Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) mit der Aussetzung des Verfahrens der EU-Kommission gegen die Quoten an den österreichischen Medizin-Unis für fünf Jahre.  
Der formale Beschluss dazu wurde für heute, Mittwoch, angekündigt. "Die Vernunft hat gesiegt", so Hahn bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien.
Versorgungsargument entscheidend
Anfang 2007 habe die Situation laut Aussage von Diplomaten noch nicht so gut ausgesehen, berichtete Hahn. Erreicht habe man das Moratorium letztendlich mit Überzeugungsarbeit auf allen Ebenen, es sei ein "Teamerfolg".

Als entscheidend betrachtet der Ressortchef die Argumentation, dass ohne diese Sonderregelung die Versorgung mit Medizinern in Österreich gefährdet sei. Dies widerspreche auch nicht dem Geist der Mobilität innerhalb der EU wie frühere Argumente.
Studie mit Ländervergleich
Dennoch sei die Arbeit noch nicht beendet. Es gelte nun, die fünf Jahre zu nutzen, um den österreichischen Standpunkt durch Zahlen und Studien ausreichend zu belegen.

Hahn kündigte unter anderem eine Studie an, in der erhoben werden soll, wie es in verschiedenen Ländern mit dem Verhältnis zwischen benötigten Ärzten und den vorhanden Studienplätzen bestellt sei.
Rückkehr deutscher Ärzte wahrscheinlich
"In Österreich mit 8,5 Millionen Einwohnern gibt es derzeit 1.500 Studienplätze, in Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern 8.500 Plätze", berichtete der Vizerektor der Medizin-Uni Wien (MUW), Rudolf Mallinger.

Auch wenn man frühestens in einigen Jahren konkrete Zahlen vorlegen könne, so würden Befragungen und Vergleiche mit anderen Ländern darauf hinweisen, dass rund 80 Prozent der vor allem aus Deutschland kommenden Numerus Clausus-Flüchtlinge nach Hause zurückkehren wollten.
Erfreut über vorläufige Rechtssicherheit
Mallinger gab sich erfreut, dass es nun jedenfalls vorläufig Rechtssicherheit gebe und man in Ruhe arbeiten könne.

Die Gefahr, dass einzelne, abgewiesene Studierwillige aus dem EU-Ausland einen Studienplatz über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einklagen, schätzt Mallinger "nicht sehr hoch" ein.

[science.ORF.at/APA, 28.11.07]
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01.01.2010