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EU: Gefährliche Pestizide werden verboten  
  Erstmals werden besonders gefährliche Pestizide in der EU verboten. Substanzen, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fruchtbarkeit mindern können, sollen vom Markt genommen werden.  
Die Vorschriften können mit der Verabschiedung der neuen Verordnung durch das Europaparlament sofort in Kraft treten. Zwei gefährliche Substanzen sollen bereits im laufenden Jahr aus dem Verkehr gezogen werden. Rund 20 andere sollen nach und nach bis zum Jahre 2018 verboten werden - jeweils nach Ablauf der Zulassung.
Ausnahmegenehmigungen und strikte Auflagen
Das weitgehende Verbot gesundheitsschädigender Substanz gilt nicht nur EU-intern, sondern auch für Importprodukte wie Trauben aus Marokko oder Bananen aus Südamerika.

Die EU-Staaten können in bestimmten Fällen Ausnahmegenehmigungen beantragen, etwa wenn ganze Ernten durch einen bestimmten Schädling gefährdet sind und es keine nicht-chemischen Alternativen zur Bekämpfung gibt. Diese Genehmigung gelte dann aber nur befristet und nur für das betroffene Land.

Für Pflanzenschutzmittel, die nicht unter das Verbot fallen, sind strikte Auflagen vorgesehen. So müssen etwa Wirkstoffe, die das menschliche Immun- und Nervensystem schädigen, strengen Sicherheitsprüfungen unterzogen werden. Außerdem muss künftig bei der Zulassung von Pestiziden geprüft werden, ob diese akute oder chronische Auswirkungen auf Bienen haben, die besonders empfindlich auf Giftstoffe reagieren.
Alternativen zur chemischen Schädlingsbekämpfung
Insgesamt soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU deutlich reduziert werden. Die EU-Staaten werden verpflichtet, nationale Aktionsprogramme vorzulegen. Sie können darin Alternativen zur chemischen Bekämpfung von Schädlingen vorschreiben - indem sie etwa die Landwirte zur Änderung der Fruchtfolge verpflichten und damit schädlingsanfällige Monokulturen einschränken.

Aus öffentlichen Einrichtungen wie Parks oder Spielplätzen sollen Pestizide verbannt oder zumindest auf ein Minimum beschränkt werden. Außerdem wird das Besprühen von Anbauflächen aus der Luft grundsätzlich untersagt. Auch hier können die EU-Staaten aber Ausnahmegenehmigungen beantragen - etwa für hügelige Weinberge, die nur von Hubschraubern aus besprüht werden können.

Kritik an dem nach langen Verhandlungen zwischen Parlament und Agrarministern erzielten Kompromiss übte die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Stoffe, die auf das Hormonsystem oder die Nerven einwirkten, würden von dem Verbot nicht erfasst. Damit werde es auch weiter Giftstoffe im Essen geben.

[science.ORF.at/AFP, 13.1.09]
Mehr dazu in science.ORF.at:
->   Pestizide: EU-Verordnung erlaubt höhere Dosis (29.5.08)
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->   EU-Behörde für strenge Pestizidgrenzwerte (28.3.07)
 
 
 
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01.01.2010