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Gewerkschaft akzeptiert Uni-Kollektivvertrag  
  Nach mehr als fünfjährigen Verhandlungen ist der erste Kollektivvertrag (KV) für Uni-Bedienstete unter Dach und Fach. Die Personalvertreter haben dem Vertrag heute mit mehr als 90 Prozent zugestimmt.  
Dies teilte die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) in einer Aussendung mit. Mit der Zustimmung der Gewerkschaft wurde die letzte Hürde genommen, der Dachverband der Universitäten hatte als Arbeitgeberseite dem KV bereits zugestimmt.
Gilt für rund 30.000 Bedienstete
Eckpunkte des neuen Regelwerks sind ein neues Laufbahnmodell für Wissenschafter, höhere Anfangsgehälter und eine Pensionskassenregelung. Der KV gilt für rund 30.000 allgemeine, wissenschaftliche und künstlerische Uni-Bedienstete, soll mit 1. Oktober 2009 in Kraft treten und für alle seit dem 1. Jänner 2004 neu eingetretenen Mitarbeiter gelten.

Ab diesem Zeitpunkt (Vollrechtsfähigkeit der Unis) wurde Personal nur mehr nach dem Angestelltenrecht aufgenommen, für einen Teil der Wissenschaftler gilt noch immer das Übergangsdienstrecht von 2001 mit ausnahmslos befristeten Stellen.
Neue Karrierelaufbahnen
Eine wissenschaftliche Uni-Laufbahn könnte künftig so aussehen: Die erste Sprosse der Karriereleiter nach dem Master bzw. Diplom ist eine auf vier bis sechs Jahre befristete Stelle als Uni-Assistent. In dieser Zeit sollte Doktorat bzw. PhD absolviert werden.

Noch bevor dieser Vertrag ausläuft, sollte in einem Gespräch zwischen Arbeitgeber und -nehmer klar werden, ob man Chancen für eine weitere wissenschaftliche Karriere an der jeweiligen Uni hat.

Wenn ja, kann man sich auf eine sogenannte "Laufbahnstelle" bewerben, also eine maximal sechsjährige Post-Doc-Stelle mit dem Titel "Assistenzprofessor" ("Assistant Professor").

Für diese Stelle muss mit der Uni-Leitung eine "Qualifikationsvereinbarung" abgeschlossen werden. Darin wird festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren erreichen muss - etwa eine Habilitation und eine Lehrqualifikation oder eine bestimmte Publikationsleistung. Ob diese Ziele erreicht werden, wird am Ende der Frist überprüft.
Vom Associate zum richtigen Uniprofessor
Erfüllt man die Qualifikationsvereinbarung, wird man automatisch "Assoziierter Professor" ("Associate Professor") und damit unbefristet angestellt. Dieser Schritt soll früher erfolgen als derzeit Nachwuchswissenschaftler die Habilitation erwerben.

Will man die Karriereleiter noch weiter hinaufklettern, muss man sich auf die Stelle eines "Universitätsprofessors" bewerben und sich dabei - wie bisher - in einem Berufungsverfahren bewähren.

Daneben soll es noch eine Schiene für "Systemerhalter", sogenannte "Senior Scientists" oder "Senior Artists" geben. Das kommt etwa für Sprachlehrer, Musiklehrer, Laborbetreuer bzw. einen Oberarzt infrage, der keine wissenschaftliche Karriere macht, aber als Spitals-Oberarzt gebraucht wird. Für alle Stufen der Karriereleiter gilt, dass eine zweimalige negative Evaluierung einen Kündigungsgrund darstellt.
Höhere Einstiegsgehälter
Profitieren vom KV sollen junge Wissenschaftler auch durch höhere Anfangsgehälter: Derzeit verdient man als Jung-Forscher am Beginn der Uni-Karriere 1.400 bis 1.900 Euro brutto monatlich, künftig liegt das Mindestgehalt für Uni-Assistenten am Beginn bei 2.398 Euro (inklusive zwei bis vier Semesterwochenstunden Lehre).

Für einen "Assistenzprofessor" beträgt das Mindestgehalt 3.270 Euro, für einen "Assoziierten Professor" 4.142 Euro und für einen berufenen Uni-Professor 4.360 Euro.
Lektoren sollen integriert werden
Im KV enthalten ist auch eine Pensionskassenregelung für die Uni-Bediensteten sowie eine Lösung für die sogenannten Existenz-Lektoren. In der Vergangenheit waren Hunderte davon bei ihrer Lehrtätigkeit von Jahresverträgen abhängig. Sie sollen künftig in das wissenschaftliche Personal integriert werden. Bis zu sechs - bei Teilzeitbeschäftigung bis zu acht - Jahre ist weiterhin eine befristete Anstellung möglich, danach nur noch unbefristet.

Auch ein bis zu sechsmonatiger Studienurlaub wurde in den KV aufgenommen und kann etwa für einen Forschungsaufenthalt im Ausland oder praxisnahe Forschung in der Wirtschaft genutzt werden. Im KV wurde ein Recht auf diese Auszeit verankert, die konkreten Bedingungen dafür können die einzelnen Unis in Betriebsvereinbarungen festlegen.

Den 12.000 nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern soll der KV ein Mindestgehalt, stärkere Leistungsbezogenheit der Löhne, Qualifizierungsmöglichkeiten und Planbarkeit der Karriere bringen.

[science.ORF.at/APA, 24.4.09]
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01.01.2010