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Rechnungshof kritisiert Forschungsverwertung  
  "Unzureichende strategische Zielsetzungen" zur Verwertung von Forschungsergebnissen ortet der Rechnungshof (RH) in einem Bericht an den Technischen Universitäten (TU) Wien und Graz.  
Das habe an den zwei Unis von 2004 bis 2008 zu Verlusten aus den Verwertungen von rund zwei Mio. Euro (Wien) bzw. 1,24 Mio. Euro (Graz) geführt.
Erfindungen und Patente
Seit Einführung des Universitätsgesetzes (UG) 2002 gehören Erfindungen der Mitarbeiter der jeweiligen Uni, welche die sich daraus ergebenden geistigen Eigentumsrechte nutzen kann. Die TU Wien kommt laut Bericht pro Jahr im Schnitt auf etwa 21 Patente pro 1.000 Forscher, die TU Graz auf 31 Patente und damit laut einer vergleichenden internationalen Analyse auf eine Kennzahl, die jener von US-Universitäten entspricht.

Im Zeitraum 2004 bis Mai 2008 gab es an der TU Wien 198 und an der TU Graz 207 Erfindungsmeldungen. Im Hinblick auf Patente kommen die TU Wien im gleichen Zeitraum auf 136 und die TU Graz auf 127 Anmeldungen sowie beide auf jeweils 15 Patentverwertungen.

Nach universitätsinternen Schätzungen verfügte die TU Wien laut Bericht über Patente im Wert von rund 8,9 Mio. Euro, bei der TU Graz waren es 10,3 Mio. Euro. "Eine regelmäßige Bewertung fehlte jedoch an beiden Technischen Universitäten", heißt es.
Rechte gehen oft an Unternehmen
Nach der UG-Einführung seien an den zwei TU die getätigten Erfindungen und die daraus resultierende Anzahl der an Patentfamilien (Patente, die sich auf eine Erfindung zurückführen lassen, Anm.) "nicht signifikant" angestiegen. Bei Forschungskooperationen mit Unternehmen überließen beide Unis die geistigen Eigentumsrechte laut Bericht "in beachtlichem Ausmaß" den Unternehmen.

Da beide Einrichtungen über keine mehrjährige Planung der finanziellen Entwicklung der Patentverwertung verfügt haben, hätten sie auch "keine ausreichenden Informationen über deren mögliche mittelfristige finanzielle Entwicklung" besessen.

Bestehen an der TU Wien und TU Graz seit 2004 jeweils Organisationseinheiten für den Technologietransfer, so fehlten diesen aber "geeignete Indikatoren, um den Ablauf der Geschäftsprozesse sichern zu können".
Empfehlungen des Rechnungshofs
Der RH empfiehlt den TU u.a. eine operativen Patent- und Verwertungsstrategie, die auch Forschungsstärkefelder der Technischen Unis berücksichtigt, rasch einzuführen sowie schnell mit der Erfassung definierter und kontrollierter Geschäftsprozesse in den Technologietransfereinrichtungen zu beginnen.

Eine Datenbank als Grundlage zur Abwicklung der Erfindungsverwertung solle eingeführt und Initiativen zur Steigerung der Patentierungsaktivitäten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden.

[science.ORF.at/APA, 6.8.09]
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01.01.2010