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Studiengebühren: Details zum Boykott-Modell der ÖH  
  Gegen die Einführung von Studiengebühren will die neu gewählte Spitze der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) mit einem Boykott vorgehen. Nun wurden Details zu ihrem Treuhandkonto-Modell bekannt gegeben.  
Treuhandkonto von Notariatskanzlei verwaltet
Die von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), dem Verband Sozialistischer StudentInnen (VSSTÖ) und dem Kommunistischen StudentInnenverband (KSV) gestellte ÖH-Führung richtet dafür als Treugeberin ein Treuhandkonto ein, das von einer Notariatskanzlei verwaltet wird.
Vergleich mit den regulär Einzahlenden
Die Kanzlei verfügt über den alleinigen Zugriff auf alle relevanten Daten der Einzahler und ist befugt, diese Daten in gewissen noch festzulegenden Abständen an die ÖH weiterzugeben.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass die ÖH jederzeit über die Summe der Einzahler informiert ist. Da laut Studienbeitragsverordnung wöchentlich die ÖH-Beiträge von den Konten der Universitäten auf ein ÖH-Konto transferiert werden, will die ÖH ein Abgleichen der regulär einzahlenden mit den auf das Treuhandkonto überweisenden Studenten
vornehmen.
Haftpflichtversicherung abgeschlossen
Die Handhabung des überwiesenen Geldbetrags ist den Bedingungen des Treuhandkontos unterworfen, für das eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Treuhandbedingungen werden in einer Vereinbarung zwischen ÖH und Notariatskanzlei festgeschrieben.
Brief an alle Studierenden erklärt Bedingungen
Etwa ein bis eineinhalb Wochen nach der Aussendung des Originalzahlscheins der Universitäten - also voraussichtlich Anfang Juli - wird die ÖH einen Brief an die Studienortadressen aller Studierenden versenden.

Dieser wird die Erklärung des Treuhandkontos beinhalten, eine Rechtsbelehrung sowie die getreue Abbildung des Originalzahlscheins mit zwei ablösbaren Klebeetiketten. Ein Klebeetikett mit der Kontonummer und Bankleitzahl der Treuhänderbank ist auf dem linken oberen Rand des Originalzahlscheins anzubringen, das zweite am unteren Ende des Zahlscheins, der noch einmal den studierendenspezifischen Zahlencode, die Empfängerbank und den Betrag enthält.

Die Verwendung des Originalzahlscheins garantiert das Erhalten des Zahlencodes und damit die Möglichkeit, das Geld auf die Konten der Universitäten rückzuüberweisen.
Stichtag 12. Oktober: 30.000 Teilnehmer als Ziel
Zahlen bis zum 12. Oktober weniger als 30.000 Studenten auf das ÖH-Treuhandkonto ein, wird das Geld fristgerecht auf die jeweiligen Konten der Unis überwiesen. Bei Überschreiten des Quorums will die ÖH-Spitze die Rücknahme der Studiengebühren fordern und mit dem Bildungsministerium darüber verhandeln.

Die Zahl von 30.000 Studenten stellt laut der neuen ÖH-Führung ein Viertel der vom Bildungsministerium erwarteten Studentenzahl für das nächste Semester exklusive der Erstsemestrigen und der Akademie-Studenten dar. Der
Stichtag, an dem das Quorum erreicht werden muss, liegt zwei Wochen vor dem Ende der kürzesten Inskriptionsfrist.

(APA/red)
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01.01.2010