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Patente auf Leben?  
  Menschliche Gene, gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere können laut EU patentiert werden. Die Rechtsgrundlage dafür liefert die Biopatent-Richtlinie der Europäischen Union. Zuletzt öffentlich diskutiert wurde die Richtlinie, als das Europäische Patentamt in München das Patent auf ein Brustkrebs-Gen erteilt hat.  
Nationale Umsetzung ruht
Die Biopatent-Richtlinie der Europäischen Union ist seit September 1999 in Kraft. Die Richtlinie muss von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden - an sich schon bis Sommer des Vorjahres. Die meisten Staaten sind dem aber nicht nachgekommen. Auch in Österreich liegt die Umsetzung der heiklen Materie auf Eis. Die Gesetze sollten regeln, welche Ergebnisse der Biotechnologie-Forschung unter welchen Voraussetzungen patentiert werden dürfen.

Trotz der unterschiedlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten erteilt das europäische Patentamt Patente nach dieser Richtlinie, sagt Peter Paris von der Dienststelle Wien: ¿Wir haben schon eine Reihe solcher Patente erteilt, es gibt in fast allen Fällen Einspruchsverfahren.¿ Ob die Patentanmeldungen diesen Verfahren standhalten sei Sache der Gerichte.
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Tausende Anmeldungen
Laut Paris gibt es jährlich etwa 7000 Anmeldungen im Bereich der Biotechnologie, 90 Prozent davon werden angenommen. Laut Greenpeace hat das EPA seit 1990 rund 6000 Patentanmeldungen auf menschliche Gene erhalten und mehr als 800 davon vergeben.
Ob Patente des Europäischen Patentamtes in Mitgliedstaaten wie Österreich oder Deutschland in Kraft treten, ist Sache der jeweiligen Länder.
->   Richtlinien des Europäischen Patentamtes für biotechnologische Erfindungen
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Biopatent-Richtlinie
In der Biopatent-Richtlinie der Europäischen Union ist das Klonen von Menschen ausgenommen, Pflanzensorten und Tierarten können ebenfalls nicht patentiert werden. Gene wiederum werden vom Europäischen Patentamt als chemische Verbindung aufgefasst und können somit patentrechtlich geschützt werden.

Für Umweltschutzorganisationen werden dadurch ethische Grenzen verletzt, sie fordern eine Abänderung der Richtlinie, bzw. ein generelles Verbot von Patenten auf Leben - auf Gene genauso wie auf Saatgut oder Pflanzen.
->   Richtlinie des Europäischen Parlaments über den Schutz biotechnologischer Erfindungen
->   Greenpeace
Die Patentierung von Leben hat aber nicht erst mit der Biopatent-Richtlinie eingesetzt, damit wurde aber die Rechtsgrundlage geschaffen. Das erste Bakterium wurde schon 1980 in den USA patentiert. 1988 folgte das erste Patent auf ein Säugetier, bekannt als Krebsmaus.
Anti-Matsch-Tomate und Brustkrebs-Gen
Einige Patente sind heiß umstritten, etwa das Patent auf gentechnisch veränderte Pflanzen, die gegen ein bestimmtes Unkrautvernichtungsmittel resistent sind. Nach Angaben von Greenpeace handelte es sich dabei um ein Gen, durch das Pflanzen nur mit dem Spritzmittel vom selben Konzern harmonieren, Saatgut und Unkrautvernichtungsmittel also nur im Doppelpack funktionieren.

Ebenfalls umstritten ist das Patent auf die gentechnisch veränderte Anti-Matsch-Tomate. Öffentlich diskutiert wurde auch das Patent zur gentechnischen Züchtung stressresistenter Schweine.

Zuletzt wurde das Patent auf ein Brustkrebs-Gen kritisiert. Die Antragstellende Firma hatte ein Diagnose-Verfahren für Brustkrebs entwickelt, das Patent gilt laut Kritikern aber auch für andere Funktionen des Gens - etwa in Prostata oder Dickdarm. Andere Firmen dürften demnach nur mit Zustimmung und gegen Bezahlung von Lizenzgebühren eigene Forschungen verwerten.

Barbara Daser, Ö1-Wissenschaft
->   Dürfen Gene patentiert werden?
->   Verbot von Gen-Patenten gefordert
->   Europäisches Patentamt
 
 
 
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01.01.2010