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ORF ON Science :  News :  Umwelt und Klima 
 
Verbotene Reisesouvenirs  
  Sommerzeit - Reisezeit: Sehr beliebt sind exotische Mitbringsel aus aller Welt. Doch Vorsicht, nicht alles darf eingeführt werden. Ein internationales Abkommen regelt genau, welche Souvenirs erlaubt sind.  
Riesenmuscheln und Korallen landen zu Hause im Aquarium oder auf dem Regal - im Meer werden sie immer seltener, Korallenriffe und Meeresböden werden für billige Souvenirs regelrecht geplündert.

Viele Urlaubsmitbringsel verstoßen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Ein exotisches Leder-Uhrband oder eine Kaviardose zuviel im Reisegepäck kann bis zu 20.000 Schilling Strafe kosten.
Elfenbein und Co
Elfenbein-Schmuck, Schnitzereien aus Tropenholz, Krokodilleder-Gürtel oder Schildpatt-Kämme - diese Souvenirs von Fernreisen stammen meist von Tieren, die in freier Wildbahn getötet wurden oder von geschützten Pflanzen.

Die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten wird im Washingtoner Artenschutzübereinkommen geregelt. Viele Urlaubsmitbringsel sind darin verboten, sagt Günter Liebel, der zuständige Experte im Umweltministerium.
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Das Washingtoner Artenschutzabkommen
Das so genannte Washingtoner Artenschutzabkommen wurde am 3. März 1973 unterzeichnet. Sein offizieller Titel: CITES, die Abkürzung steht für "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten). Diese UNO-Konvention ist am 1. Juli 1975 in Kraft getreten. Österreich hat das Übereinkommen im Jahr 1981 ratifiziert und ist diesem am 27. April 1982 beigetreten. Die Zahl der Mitgliedsstaaten ist inzwischen von 21 auf 152 angewachsen.
->   CITES
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Behördliche Einfuhrgenehmigung
Geschützte Tiere und Pflanzen - lebend, tot oder verarbeitet - dürfen je nach Art gar nicht oder nur mit behördlichen Genehmigungen mitgebracht werden. Die notwendigen Formulare gibt es beim Umweltministerium.
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Die Gebühren betragen zwischen 100 und 3.000 Schilling. Die Papiere müssen von den zuständigen Behörden ausgestellt sein und nicht vom Händler, sie werden vom österreichischen Zoll kontrolliert.
->   Bundesministerium für Finanzen, Zoll & Reise
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Kakteen, Krokodile und Korallen...
Wer z.B. ein Leopardenfell oder einen Wollfruchtkaktus nach Hause nehmen will, braucht eine österreichische Einfuhrgenehmigung und eine Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes. Dasselbe gilt für Korallen, Accessoires aus Schlangen- oder Krokodilleder und Riesenmuscheln.

Es sei für den Laien schwer, so der Experte aus dem Umweltministerium, zu erkennen, welche Souvenirs von geschützten Arten stammen und welche nicht. Oft komme erst am Zoll das traurige Erwachen.
Bis zu 500.000 Schilling Strafe
Das falsche Souvenir ohne die nötigen Papiere im Gepäck kann nämlich teuer werden, so Liebel: Je nach Stück bis zu 500.000 Schilling (etwa bei Jagdtrophäen). Außerdem wird das Mitbringsel beschlagnahmt. Im Zweifelsfall also gar nicht erst kaufen.
Ableger, Obst und BSE
Auch ungeschützte Pflanzen können nicht problemlos aus Nicht-EU-Staaten mitgenommen werden ¿ allerdings nicht wegen des Artenschutzes. Man hat vielmehr Angst, dass auf diese Weise Schädlinge eingeschleppt werden könnten.

Verboten ist etwa die Einfuhr von Bonsai, Citruspflanzen, Apfel-, Birnen- oder Quittenablegern. Dadurch könnten nämlich Krankheiten wie der Feuerbrand eingeschleppt werden.
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Schädliche Importe
Nicht alle Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen auf unserem Planeten können und wollen nebeneinander gedeihen. In gewissen Umgebungen können etwa fremde Tier- und Pflanzenarten zu wahren Artenkillern im Ökosystem werden. Anlässlich des Welt-Artenvielfaltstages im Mai veröffentlichte die "World Conservation Unit" (WCU) eine Liste der 100 invasivsten Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen.
->   Mehr dazu in science.orf.at
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Mengenbeschränkungen bei Gemüse
Für Blumen, Obst und Gemüse gibt es Mengenbeschränkungen: innerhalb Europas etwa 10 Stück Balkonpflanzen oder ein Kilo Blumenzwiebeln.

Außerdem dürfen derzeit aufgrund von Maul- und Klauenseuche aus England keine Wurst, Fleisch und Milchprodukte nach Österreich eingeführt werden.

Barbara Daser, Ö1-Wissenschaft
->   Radio Österreich 1
Mehr Informationen zu CITES beim Umweltbundesamt
->   Umweltbundesamt
 
 
 
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01.01.2010