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Sechstes Forschungs-Rahmenprogramm beschlossen  
  Das Europäische Parlament hat am Mittwoch das 6. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung angenommen. Bis zuletzt strittig war die Förderung der Stammzellforschungen.  
Für die Laufzeit von 2002 bis 2006 wurde ein Budget von 17,5 Milliarden Euro festgelegt, heißt es in einer Aussendung des Europaparlamentariers Paul Rübig (ÖVP). Das Programm muss nun noch von EU-Kommission und Forschungsministerrat abgesegnet werden, was laut Rübig "eine Formalität" sei.
"Durchbruch für das 6. Rahmenprogramm"
Nach Angaben des Leiters der Forschungssektion im Bildungsministerium Raoul Kneucker wurde über einen Kompromissvorschlag zwischen spanischer EU-Präsidentschaft, Kommission und Parlament abgestimmt.

Durch die heutige Einigung erwartet sich Kneucker, dass das Programm noch im ersten Halbjahr unter der spanischen Präsidentschaft endgültig unter Dach und Fach gebracht wird und bezeichnet die heutige Abstimmung gegenüber der APA als "Durchbruch für das 6. Rahmenprogramm".
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Das sechste Rahmenprogramm (2002-2006)
Die EU-Forschungsminister haben sich Anfang Dezember 2001 in Brüssel auf ein milliardenschweres Forschungs-Rahmenprogramm für die kommenden fünf Jahre geeinigt. Das Programm hat ein Budget in Höhe von 17,5 Milliarden Euro - das sind 17 Prozent mehr als im laufenden Forschungsprogramm.

Schwerpunkte des Förderprogramms bilden Forschungsgebiete wie die Raumfahrt, die Biotechnologie und die Genomforschung zur Bekämpfung von Krankheiten ebenso, wie vor dem Hintergrund der BSE-Krise, die Lebensmittelsicherheit.
->   Mehr dazu in science.ORF.at
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Embryonale Stammzellenforschung wird gefördert
Das von der Mehrheit der Parlamentarier nach Zweiter Lesung angenommene Papier schließt die künftige Finanzierung von Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht aus.

Das EU-Parlament verzichtet mit der Zustimmung auf seine ursprüngliche Forderung nach strengen ethischen Grenzen. Änderungsanträge der Grünen und Christdemokraten, die auf strengere ethische Richtlinien gedrängt hatten, scheiterten.
Kein reproduktives Klonen von Menschen
Allerdings sieht der Kompromiss die Beachtung ethischer Grundsätze bei den Forschungsprojekten vor. Nicht finanziert werden Forschungstätigkeiten zum Klonen von Menschen zu Reproduktionszwecken, zur Veränderung des Erbgutes sowie zur Züchtung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung von Stammzellen.
"Tür und Tor geöffnet" für Stammzellforschung
Die Delegationsleiterin der FPÖ-EU-Parlamentarier, Daniela Raschhofer, kritisierte, dass durch die Abstimmung "der EU-weiten Förderung der embryonalen Stammzellenforschung Tür und Tor geöffnet" worden sei.

Die Interpretation der vereinbarten ethischen Prinzipien bleibe nun jedem Mitgliedstaat überlassen. Erlaube ein Land embryonale Stammzellforschung, könne es auch EU-Gelder geben.

"Ich bin empört, dass nun Mitgliedstaaten wie Österreich, in denen die embryonale Stammzellenforschung verboten ist, diese Art der Forschung EU-weit mitfinanzieren müssen", so Raschhofer.
Diskussion der Ethik-Kommision in Österreich
In Österreich wurde das Thema Stammzellenforschung im EU-Rahmenprogramm in der Vorwoche von der Ethik-Kommission der Bundesregierung erörtert. Letztendlich gab es keine einheitliche Stellungnahme der 19 Kommissionsmitglieder.
->   science.ORF.at: Stammzellforschung - Ja der Bioethik-Kommission
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Die Rechtslage in Österreich
Für die Herstellung von Stammzelllinien muss ein Embryo in einem sehr frühen Stadium geopfert werden, anschließend werden die Zellen dann im Reagenzglas weitergezüchtet und vermehrt. Ein Import von derartigen Zellen zu Forschungszwecken wäre nach der derzeitigen Rechtslage in Österreich möglich, die Herstellung von Stammzellen aus Embryonen aber untersagt.
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"Erstmals Beachtung ethischer Grundsätze"
ÖVP-EU-Parlamentarier Paul Rübig begrüßte den Beschluss, der erstmals die Beachtung ethischer Grundsätze in der Durchführung eines Forschungsrahmenprogramms vorsehe.

Diese umfassen laut Rübig die Prinzipien der EU-Grundrechtscharta, den Schutz der menschlichen Würde und des menschlichen Lebens, das Übereinkommen des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin und das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von Menschen.

"Gegebenenfalls müssen die Teilnehmer von Forschungsprojekten vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit die Genehmigung der zuständigen EU-Ethik-Ausschüsse einholen", sagte Rübig.
->   Das 6. Forschungsrahmenprogramm
->   Website "Forschung der Europäischen Kommission"
Mehr zum 6. Forschungsrahmenprogramm in science.ORF.at:
->   EU-Forschung: Erstmals Infrastrukturen gefördert
 
 
 
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01.01.2010