News
Neues aus der Welt der Wissenschaft
 
ORF ON Science :  News :  Wissen und Bildung 
 
Uni-Reform: Regierung kommt Kritikern entgegen  
  Bei der Uni-Reform ist Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) den Kritikern in einigen Punkten entgegen gekommen. Die Regierungsvorlage des Universitätsgesetzes (UG), die am Dienstag den Ministerrat passierte, entspricht in den Grundzügen Gehrers ursprünglichen Plänen, in Detailfragen wurden aber viele Einwände der vergangenen Monate berücksichtigt.  
So gibt es Änderungen bei der Beschickung und den Aufgaben des Uni-Rats. Außerdem dürfen bzw. müssen auch unterhalb des Senats entscheidungsbefugte Kollegialorgane eingerichtet werden. Den Studierenden ist man in Prüfungsfragen und bei der Mitbestimmung entgegengekommen. Fix ist die Einrichtung von Medizin-Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck.
->   Das vom Ministerrat beschlossene Universitätsgesetz 2002
Autonome Universitäten ...
Mit dem UG werden die Unis aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie erhalten dreijährige Globalbudgets, über die sie frei verfügen können, schließen mit dem Bildungsressort Leistungsvereinbarungen ab und werden Arbeitgeber ihres Personals.
... mit Finanz-Verpflichtung des Bundes
Trotz Vollrechtsfähigkeit besteht weiterhin eine gesetzliche Verpflichtung des Bundes zur Finanzierung der Hochschulen, die nach wie vor der staatlichen Rechtsaufsicht unterliegen.

In dreijährigen Leistungsvereinbarungen werden ab 2007 zwischen Bund und Uni wissenschaftlich und gesellschaftlich erwünschte Ziele festgelegt.
Globalbudget: Grundfinanzierung plus Leistungskomponente
Das Globalbudget setzt sich aus einer Grundfinanzierung und einer leistungsabhängigen Komponente zusammen. Diese beträgt höchstens 20 Prozent des Globalbudgets und wird "anhand von qualitäts- und quantitätsbezogenen Indikatoren" bemessen.

Sollte eine Universität vereinbarte Leistungen nicht erbringen, gibt es prozentuelle Obergrenzen für die Reduktion des Uni-Budgets, um eine Aufrechterhaltung des Betriebs zu gewährleisten.
...
Globalbudgets: 1,5 Mrd. bzw. 166 Millionen Euro
Erstmals werden in der UG-Regierungsvorlage Budgetzahlen und Folgekosten genannt. Demnach erhalten die Unis bereits ab 2004 ein Globalbudget, dieses wird aber noch nicht auf den geplanten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Hochschulen beruhen, da diese erst ab 2007 kommen.

In den Jahren 2004, 2005 und 2006 erhalten die wissenschaftlichen Unis einen jährlichen Globalbetrag in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. Euro, die Kunst-Unis einen jährlichen Globalbetrag von 166 Mill. Euro. Dies entspreche dem Budgetansatz des Jahres 2002, hieß es aus dem Bildungsministerium.

Diese Beträge erhöhen sich u.a. um die Bezugssteigerungen des Personals und die Mietaufwendungen für die Bundesimmobiliengesellschaft. Die durch die Implementierung des Gesetzes verursachten zusätzlichen Ausgaben werden den Unis ab Inkrafttreten des Gesetzes, also ab 2004, extra abgegolten.
...
Uni-Rat mit Aufsichtsfunktion
Gegenüber den ursprünglichen Plänen unverändert ist die Struktur der künftigen Uni-Leitung geblieben: Sie besteht aus Uni-Rat, Rektorat und Senat. Allerdings wurden die Kompetenzen des Uni-Rats deutlich reduziert, ihm kommen nun fast nur mehr Aufsichts- und Genehmigungsfunktionen zu.

Die zu starke operative Ausrichtung des Rates war einer der Haupt-Kritikpunkte der vergangenen Monate.
Zusammensetzung des Rats wurde geändert
Änderungen gibt es auch bei der Zusammensetzung des Rats. Statt gesetzlich fixierten fünf Mitgliedern kann nun jede Uni wählen, ob das auf fünf Jahre gewählte Gremium aus fünf, sieben oder neun Personen besteht.

Abhängig davon werden zwei, drei oder vier Mitglieder von der Bundesregierung auf Vorschlag der Bildungsministerin und ebenso viele vom Senat bestellt. Eine weitere Person soll von den Rats-Mitgliedern einvernehmlich bestimmt werden.

Bei Nicht-Einigung wählt der Senat aus einem Dreier-Vorschlag der Akademie der Wissenschaften. Uni-Räte dürfen keine aktiven Politiker, keine Mitarbeiter des Bildungsministeriums sowie der jeweiligen Universität sein.
...
Die drei Medizin-Unis kommen
Trotz heftiger Proteste hielt Gehrer an der Umwandlung der Medizinischen Fakultäten in eigene Medizin-Unis fest. Eine Einbeziehung anderer Disziplinen wie der Pharmazie ist aber nicht vorgesehen.

Auch der medizinischen Fakultät in Innsbruck wird das von ihr beschlossene Verbleiben bei der Uni Innsbruck nicht gestattet. "Man kann nicht ständig neue Modelle erfinden, das funktioniert einfach nicht", meinte Elisabeth Gehrer im ORF-Radio. An der Uni Innsbruck wurde daraufhin die Abhaltung eines zweitägigen Streiks angkündigt.

Für die Zusammenarbeit mit den bisherigen Stamm-Universitäten wird an jedem Standort vorerst für die Dauer von fünf Jahren ein Koordinationsrat eingerichtet. Diesem gehört je ein Mitglied der Universitäts-Räte und der Senate der beiden Unis an, die ein fünftes Mitglied wählen.
...
Kollegiale Führung durch Rektorat
Die Unis sollen künftig nicht durch ein monokratisches Organ, den Rektor, sondern durch eine kollegiale Führung, das Rektorat (bestehend aus Rektor und bis zu vier Vizerektoren, die für vier Jahre bestellt werden), geleitet werden.

Das Rektorat erstellt den Vorschlag für Entwicklungs- und Organisationsplan und die Leistungsvereinbarung, ernennt die Leiter von untergeordneten Organisationseinheiten (z.B. Institutsvorstände) und entscheidet über die Budgetzuteilung. Der Rektor ist Dienstvorgesetzter der Uni-Angehörigen und beruft die Uni-Professoren.
...
Reaktionen auf UG-Regierungsvorlage
Für Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) ist das Universitätsgesetz "ein großer Schritt nach vorne, der die besten hohen Schulen für unsere Jugend zur Verfügung stellen wird". Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (FPÖ) sprach von einem "Meilenstein", der die Universitäten international wettbewerbsfähig machen werde.

"Die Arbeit der letzten Wochen und Monate hat sich gelohnt, aber sie ist noch nicht zu Ende." So reagierte der Vorsitzende der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK) und Rektor der Uni Wien, Georg Winckler, auf die UG-Regierungsvorlage. Es habe eine "große Annäherung" bei organisationsrechtlichen Fragen gegeben, nach wie vor gebe es aber offene Fragen, "die wir nun auf parlamentarischer Ebene durchbringen wollen".
...
Professoren mit absoluter Mehrheit im Senat
Im aus zwölf bis 24 Mitgliedern bestehenden Senat haben - wie ursprünglich geplant - die Professoren die absolute Mehrheit. Die Studierenden stellen ein Viertel der Mitglieder, der Rest verteilt sich auf die so genannten "anderen Universitätslehrer mit Lehrbefugnis" (bisher außerordentliche Professoren bzw. Dozenten), "wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter" (bisher Assistenten) und "allgemeines Universitätspersonal".

Der Senat erstellt den Dreiervorschlag für die Rektors-Wahl, entsendet Vertreter in den Uni-Rat und erlässt die Grundverfassung (Satzung) der Uni.
Kollegialorgane auch unterhalb der Leitungsebene
In der Satzung können die Unis autonom ihre Gliederung etwa in Fakultäten und Institute festlegen. Entgegen den ursprünglichen Plänen kann der Senat auch unterhalb der Leitungsebene entscheidungsbefugte Kollegialorgane einrichten, vorgeschrieben sind solche in Berufungs- und Habilitationsverfahren sowie für die Erstellung von Studienplänen.

Habil- und Berufungskommissionen entscheiden vollkommen autonom, alle anderen Beschlüsse eines unterhalb des Senats eingerichteten Kollegialorgans bedürfen dessen Genehmigung.
Zugeständnisse an Studierende
Studenten müssen mindestens ein Viertel der Mitglieder im Organ für die Erstellung der Studienpläne stellen, bei Habil- und Berufungskommissionen sind sie mit mindestens einem Mitglied vertreten.

Mit dieser Mitwirkung der Studierenden in Kommissionen ist Gehrer von der deutlichen Einschränkung der Mitbestimmung gegenüber der derzeit gültigen Regelung abgerückt.
->   Bildungsministerium
->   Das science.ORF.at-Archiv zur Uni-Reform
 
 
 
ORF ON Science :  News :  Wissen und Bildung 
 

 
 Übersicht: Alle ORF-Angebote auf einen Blick
01.01.2010