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Uni-Reform: Zugeständnisse an Lehrende und Studierende  
  Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des neuen Universitätsgesetzes (UG) hält die am Dienstag präsentierte Regierungsvorlage auch einige Änderungen für die Studierenden und die Hochschullehrer parat. Studenten sollen mehr Mitspracherechte und mehr Möglichkeiten für Prüfungen als bisher geplant bekommen, neu eintretende Hochschullehrer eine Art Kollektivvertrag und einen erweiterten Kündigungsschutz.  
Doch drei Prüfungstermine pro Semester
Nachgegeben wurde von Bildungsministerin Gehrer (ÖVP) bei der Forderung der Studenten-Vertreter nach mindestens drei Prüfungsterminen pro Semester und mindestens drei Prüfungswiederholungen (ursprünglich waren nur jeweils zwei zwingend vorgesehen).
Studiengebühren mit 363,36 Euro festgelegt
Die Studiengebühren werden im UG mit 363,36 Euro festgelegt und fließen in die Kassen der Unis. Außerdem können die Studierenden über die Zweckwidmung der von ihnen entrichteten Beiträge mitentscheiden.
Beibehaltung des Notensystems
Weitere Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf: Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten werden nicht wie geplant mit Bewertungen von A bis F beurteilt, sondern wie bisher mit Noten von "Sehr gut" bis "Nicht genügend".
Neue Studien als dreigliedriges System
Neue Studien dürfen künftig grundsätzlich nur als Bakkalaureats- und Magisterstudien (dreigliedriges System, inklusive Doktoratsstudien, Anm.) eingerichtet werden.

Bereits bestehende Diplomstudien (zweigliedriges System) dürfen hingegen in dieser Form fortgeführt werden. Die Entscheidung über die Einrichtung von Studien treffen die Senate.
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Proteste gegen Uni-Reform
Indessen gehen die Proteste von Seiten der Studierenden weiter. Am Ballhausplatz werden bis in die späten Abendstunden Ausschnitte aus über 400 negativen Stellungnahmen zum Uni-Gesetz von Prominenten gelesen. Schon Dienstag Vormittag demonstrierten etwa 60 Studenten vor dem Bildungsministerium.
->   Mehr dazu in wien.ORF.at
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Mehr Mitsprache als geplant
Studierende müssen mindestens ein Viertel der Mitglieder im Organ für die Erstellung der Studienpläne stellen, bei Habil- und Berufungskommissionen sind sie mit mindestens einem Mitglied vertreten.

Mit dieser Mitwirkung der Studierenden in Kommissionen ist Bildungsministerin Gehrer (ÖVP) von der deutlichen Einschränkung der Mitbestimmung gegenüber der derzeit gültigen Regelung abgerückt.
Zugeständnisse an den Mittelbau
Zugeständnisse gibt es auch für die Hochschullehrer, im besonderen für den Mittelbau: außerordentliche Professoren werden künftig auch zu Institutsleitern bestellt werden können, so Gehrer.
Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse ...
Künftig soll für neu eintretende Mitarbeiter der Universitäten das Angestelltengesetz gelten, Arbeitsverhältnisse können unbefristet und befristet abgeschlossen werden. In bestehende Beamtenverhältnisse wird nicht eingegriffen, ein Wechsel in das neue System ist möglich.
... mit Kollektivverträgen aller Unis
Die Universitäten sollen einen gemeinsamen Dachverband bilden, der einen gemeinsamen Kollektivvertrag abschließen kann. Uni-Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter erhalten einen erweiterten Kündigungsschutz, der sich auf ihre Lehr- und Forschungstätigkeit bezieht.

An jeder Uni ist je ein Betriebsrat für das wissenschaftliche bzw. künstlerische Personal und für das allgemeine Personal einzurichten.
->   Das vom Ministerrat beschlossene Universitätsgesetz 2002
->   Bildungsministerium
->   Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
->   Österreichische HochschülerInnenschaft
->   Das science.ORF.at-Archiv zur Uni-Reform
 
 
 
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01.01.2010