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Schulschluss - und Zeugnisse in Österreich  
  Dieses Wochenende beginnen für die Schüler in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland die Sommerferien - in den westlichen Bundesländern eine Woche später. Im Vorjahr sind von den 1,2 Millionen Schülern in Österreich mehr als 47.000 durchgefallen.  
In Tausenden Zeugnissen stand im Vorjahr das eine oder andere "Nicht genügend". Geschätzte 50.000 Schüler haben eine oder zwei Wiederholungsprüfungen abgelegt.

Etwa 25.000 von ihnen haben bestanden und konnten in die nächste Schulstufe aufsteigen. Wie viele Wiederholungsprüfungen insgesamt abgenommen wurden, ist nicht zu ermitteln. Darüber wird keine Statistik geführt.
47.327 Repetenten
Bekannt ist allerdings, wie viele Schüler durchgefallen sind - und zwar auf den Schüler genau: 47.327 waren im Schuljahr 2000/01 nicht aufstiegsberechtigt. Sie durften nicht zur Wiederholungsprüfung antreten und mussten die Klasse wiederholen.
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Rechtslage: Ein Fünfer, zwei Fünfer, drei oder mehr ...
Bei einem einzigen "Nicht genügend" in einem Pflichtgegenstand kann der Schüler oder die Schülerin automatisch in die höhere Klasse aufsteigen, sofern nicht schon im Vorjahr im selben Fach ein Fünfer im Zeugnis stand, das Fach weiterhin unterrichtet wird und die Lehrer in der Klassenkonferenz das Okay geben. Erfüllt der Schüler diese Bedingungen nicht, muss er im Herbst eine Wiederholungsprüfung ablegen.

Bei zwei "Nicht genügend" ist eine Prüfung in beiden Fächern fällig. Besteht der Schüler eine davon nicht, entscheidet die Klassenkonferenz, ob er aufsteigen darf oder nicht. Fallen beide Wiederholungsprüfungen negativ aus, muss er die Klasse wiederholen.

Bei drei oder mehr Fünfern in Pflichtgegenständen ist kein Nachzipf erlaubt, die Schulstufe muss wiederholt werden. Unter Umständen können sich Schüler die Ehrenrunde ersparen, wenn sie die Schule wechseln, zum Beispiel von der AHS-Unterstufe in die Hauptschule.
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Frühwarnsystem wirkt
Ein Fünfer sollte keine Überraschung am Zeugnistag sein: Vor fünf Jahren wurde das Frühwarnsystem eingeführt. Die Lehrer müssen die Eltern über ein drohendes "Nicht genügend" informieren und mit ihnen und den Schülern Gegenmaßnahmen besprechen.

Laut Bildungsministerium fallen seitdem weniger Schüler durch: Vor dem Frühwarnsystem waren es 4,6 Prozent, im vergangenen Schuljahr mussten 4,1 Prozent die Schulstufe wiederholen.
Berufung möglich
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz, gegen die Beurteilung im Jahreszeugnis oder gegen die Beurteilung der Wiederholungsprüfung berufen.

Die Berufung müssen die Eltern bei der Schule einbringen und sie bei Pflichtschulen an den Bezirks- bzw. Stadtschulrat richten, bei mittleren und höheren Schulen an den Landeschulrat.

Barbara Daser, Ö1-Wissenschaft
->   Tipps zum Schulschluss vom Bildungsministerium
 
 
 
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01.01.2010