Host-Info
Otto H. Urban
Institut für Ur- und Frühgeschichte,
Universität Wien
 
ORF ON Science :  Otto Urban :  Gesellschaft 
 
Uni-Reform - 105 Wunderwuzzis gesucht
Zukunftsuniversität - made in Austria
 
  Zum aktuellen Entwurf eines Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien - 1. Universitätsrat: 105 erfolgreiche Manager gesucht.  
Das höchste Universitätsorgan - der Universitätsrat
Nach dem Entwurf des UOG 2002 dürfen die fünf Mitglieder des Universitätsrates weder Angehörige der betreffenden Universität noch des zuständigen Bundesministeriums sein.

Insgesamt sind in den nächsten Jahren (laut § 116, 6 "längstens bis 31. März 2003") derartige fünfköpfige Universitätsräte an 21 Universitäten Österreichs einzurichten.

Voraussetzung für die Nominierung ist, daß die Mitglieder "in verantwortungsvollen Positionen in den Bereichen Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren (sic!)."

Die Frau Bundesministerin dürfte hier wohl in erster Linie an erfolgreiche Manager bedeutender Konzerne oder Kunsteinrichtungen gedacht haben, obwohl diese in den Erläuterungen nicht dezidiert angesprochen werden.


...
Universitätsbeirat nach UOG 93
In den Erläuterungen zu dem Gesetzesentwurf wird mitgeteilt, daß "bei der Konstruktion des Univeritätsrates" von den Erfahrungen des Universitätsbeirates (UOG 1993) ausgegangen wurde. Als Angehöriger der Universität Wien muß ich allerdings feststellen, daß dieser Universitätsbeirat bisher kaum in Erscheinung getreten ist; vgl auch die Strukturen der Universität Wien auf der Homepage, wo er nicht einmal genannt wird.

Erst bei einer "Suche" nach dem Universitätsbeirat erfährt man von seinem Vorsitzenden.

->   Struktur der Universität Wien
...
->   Suche nach Universitätsbeirat
Universitätsrat nach dem Entwurf des UOG 2002
Im Unterschied zum Universitätsbeirat ist der Universitätsrat mit großer Machtkompetenz ausgestattet.

- Wahl des Rektors
- Annahme des Organisationsplanes der Universität
- Genehmigung der Geschäftsordnung des Rektorats
- Genehmigung der Leistungsvereinbarung
- Genehmigung der Budgetzuteilung
- Abberufung des Rektors
u.v.a.
Rektor neu - von der Uni nicht gewählt
Besonders die Wahl des Rektors zeigt die "Autonomie-Vorstellungen" der Gesetzesmacher.

Ein Rektor der "Zukunftsuniversität - made in Austria" kann sich demnach nicht mehr auf das Votum einer Universitätsversammlung berufen (stützen), sondern allein auf die Wahl des Fünfer-Gremiums, von dem kein einziger Mitglied der Universität ist. Die Universität Wien verliert damit das Recht autonom einen Rektor aus ihren Reihen zu wählen.
105 oder 147 wirtschaftlich-kulturelle Wunderwuzzis
Zuletzt stellt sich die Frage, wo in kürzester Zeit 105 erfolgreiche Manager von Großkonzernen, Banken etc. in Österreich gefunden werden können, denen die Zukunft der Universitäten Österreichs in die Hände gelegt werden kann.

Das im Gesetzesentwurf stehende "waren" läßt vermuten, daß es sich wohl in erster Linie um Manager im Ausgedinge handeln wird, die noch einen netten Abschluß in ihrer vita suchen.

Ein Aufstocken des Rates auf sieben Teilnehmer, wie es zur Zeit diskutiert wird, erscheint nicht wirklich konstruktiv - denn wir haben auch keine 147 erfolgreichen Manager in Österreich.

Wäre es nicht praktikabler, je zwei Angehörige des Senats und des zuständigen Ministeriums zu wählen bzw. zu ernennen und diesen dann einen Fünften aus dem Kreis der erfolgreichen und angesehenen Manager Österreichs - als Aushängeschild der jeweiligen Universität - wählen zu lassen?
Das Zukunftsministerium
->   Die Frau Bundesministerin und ihre universitären Erfahrungen
->   Universitätsgesetz 2002
 
 
 
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