Host-Info
Otto H. Urban
Institut für Ur- und Frühgeschichte,
Universität Wien
 
ORF ON Science :  Otto Urban :  Gesellschaft .  Wissen und Bildung 
 
März 1933: Der Beginn des Austrofaschismus  
  Dieser Tage jähren sich die Ereignisse vom 12. Februar 1934 zum 70. Mal. Die Vorgeschichte begann aber spätestens am 4. März 1933, als sich das Parlament durch den Rücktritt seiner drei Präsidenten selbst lahm legte. Die Vorgänge danach werden bis heute recht unterschiedlich bewertet.  
Nach Lahmlegung des Parlaments 1933

Zwei Schilling Sondermünze
Im Zuge der Beschäftigung mit Prof. Oswald Menghin (ehemaliger Direktor des Instituts für Urgeschichte der Universität Wien) und der Rechtmäßigkeit der Regierung Seyß-Inquart sammelte ich auch die Grundlagen für die Regierungsbildungen im Ständestaat bzw. für die so genannte Ständeverfassung aus dem Jahre 1934.
->   Oswald Menghin und die Wiener Urgeschichte
Der Beginn - eine Parlamentskrise

Dollfuß, volksverbunden
Nachdem am 4. März 1933 alle drei Präsidenten des Nationalrates zurückgetreten waren, erklärte Bundeskanzler Dollfuß im Namen der Bundesregierung, der Nationalrat habe sich selber ausgeschaltet.

In der Folge berief sich die Bundesregierung auf das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz (RGBl 307 aus dem Jahre 1917) und erließ von sich aus Verordnungen, welche bestehende Gesetze grundlegend änderten, übernahm also Befugnisse, die laut Verfassung nur das Parlament innegehabt hätte.

Bereits drei Tage nach den Rücktritten der drei Parlamentspräsidenten wurde die erste derartige Verordnung von der Regierung erlassen. Sie betraf, was sicher kein Zufall ist, die Regelung der Beschlagnahmung von Zeitungen (BGBl. 1933/41, ausgegeben am 8. März 1933).
...
Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz (RGBl 1917/307)
Das Gesetz vom 24. Juli 1917 ermächtigte die Regierung "aus Anlass der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichen Gebieten zu treffen"

Im § 1 wird die Regierung ermächtigt, "während der Dauer der durch den Krieg hervorgerufenen außerordentlichen Verhältnisse durch Verordnung die notwendigen Verfügungen zur Förderung und Wiederaufrichtung des wirtschaftlichen Lebens, zur Abwehr wirtschaftlicher Schädigungen und zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und anderen Bedarfsgegenständen zu treffen"

Im § 3 wird die Regierung verpflichtet, die "auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen" dem Reichsrate "spätestens am Ende jedes Kalendervierteljahres" vorzulegen.

Im § 5 wird festgehalten, dass "diese Gesetze oder Kaiserlichen Verordnungen, soweit sie nicht zeitlich begrenzt sind, so lange in Kraft sind, als sie nicht durch neue, auf Grund dieses Gesetzes oder auch auf Grund einer anderen gesetzlichen Ermächtigung erlassene Verordnungen oder über Verlangen des Reichsrates nach § 3 dieses Gesetzes abgeändert oder außer Wirksamkeit gesetzt werden. Auch sind die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen außer Wirksamkeit zu setzen, wenn sie dem Reichsrat zu dem im § 3 dieses Gesetzes bezeichneten Termin nicht vorgelegt werden."

(Hervorhebungen durch O. U.)
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Anwendung der Gesetze: Verfassungswidrig

Dollfuß in seiner Lieblingsuniform
Die Anwendung dieses Gesetzes im Jahre 1933 war aus mehreren Gründen verfassungswidrig:

1. befand sich im Frühjahr 1933 Österreich nicht im Krieg.

2. wurden die Verordnungen dem Parlament nicht wie im § 3 vorgeschrieben fristgerecht, d. h. am Ende des Kalendervierteljahres, vorgelegt.
Von der demokratischen Republik zur faschistischen Diktatur - Christlichsoziale im Kampf gegen den Sozialismus und Nationalsozialismus

Wahlplakate
Die demokratischen "Vorstellungen" der christlich-sozialen Regierung werden deutlich, wenn man die Verordnungen Revue passieren lässt:

So werden Wahlen bzw. die Ausschreibung von Wahlen verboten, um die damit "während der Fremdensaison verbundenen wirtschaftlichen Schädigungen" hintanzuhalten (10. Mai 1933, BGBl 1933/172 sowie 12. Oktober 1933, BGBl 1933/476).

Auch das Versammlungsrecht und Recht der Vereinsversammlungen wird am 13. März 1933 "neu" geregelt (BGBl 1933/55).

Das Demonstrationsrecht wird am 19. Mai 1933 durch das BGBl 1933/185 eingeschränkt und der öffentliche Gebrauch von "roten Fahnen ..., solche mit dem Sowjetstern, solche mit den drei Pfeilen und solchen mit dem Hakenkreuz" durch die "Fahnenverordnung" vom 19. Mai 1933 (BGBl 1933/186) verboten. Bei all diesen Verordnungen diente das Ermächtigungsgesetz aus dem Jahre 1917 als Grundlage, um die damit "verbundenen wirtschaftlichen Gefahren" abzuwenden.

In der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Mai 1933 (BGbl 187/1933) wird ein "beschränktes Eheverbot für Angehörige der Gendamerie-, Sicherheits- und Zollwachdienstes" erlassen. Nachdem dies nun wirklich keine wirtschaftlichen Gefahren mit sich brächte, entfällt der Hinweis auf die "wirtschaftliche Gefahren"; es stellt sich allerdings dann die Frage, warum es dann "auf Grund des Gesetzes vom 24. Juli 1917, RGBl 307" zur Anwendung kam.
Lahmlegung des Verfassungsgerichtshofes - ein "Kunstgriff" der Dollfuß-Regierung

Aus heutiger Sicht stellt man sich die Frage, warum diese Verordnungen bzw. Gesetze nicht durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden? Doch auch daran hat die Dollfuß-Regierung gedacht und es zu verhindern gewusst.

Am 23. und 24. Mai 1933 erklärten vier von der christlich-sozialen Regierungspartei nominierte Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ihren Rücktritt (darunter Adolf Wanschura). Praktisch gleichzeitig verfügte die Regierung am 23. Mai 1933 (BGBl 1933/191), wieder unter Berufung auf das Ermächtigungsgesetzes aus dem Jahre 1917, im § 6 des Verfassungshofgesetzes 1930 den unscheinbar wirkenden 3. Absatz hinzu: "Die auf Vorschlag des Nationalrates oder auf Vorschlag des Bundesrates ernannten Mitglieder und Ersatzmitglieder dürfen nur dann an Sitzungen und Verhandlungen teilnehmen und hiezu eingeladen werden, wenn und solange dem Verfassungsgerichtshof sämtliche Mitglieder und Ersatzmitglieder angehören, die auf Grund solcher Vorschläge ernannt worden sind."

Damit konnte der Verfassungerichtshof nicht mehr zusammentreten, neue Mitglieder konnten nicht mehr ernannt werden und alle von der Regierung erlassenen Verordnungen konnten - auch bei offensichtlicher Verfassungswidrigkeit - vom Verfassungsgerichtshof nicht aufgehoben werden.

Diese Verordnung vom 23. Mai 1933 belegt deutlich, dass sich das Dollfuß-Regime durchaus bewusst war, dass es durch sein Verhalten die erst 1929 erlassene Verfassung brach.
Die verordnete Verfassung,

Vaterländische Front auf der Wiener Ringstraße
Am 24. April 1934 verordnete dann die Dollfuß-Regierung eine neue Verfassung (ohne Hinweis auf die wirtschaftliche Bedeutung).

"Die Bestimmungen der in der Anlage kundgemachten Verfassungsurkunde bilden die Verfassung des Bundesstaates Österreich." Dollfuß, Fey, Schuschnigg, Neustädter-Stürmer, Buresch, Stockinger, Schönburg, Ender, Kerber, Schmitz unterzeichneten die Verordnung; Bundespräsident Miklas, der die Rechtmäßigkeit jedes Gesetzes bestätigen müsste, scheint noch nicht auf.
Miklas: Rechtmäßig zu Stande gekommen

Dollfuß und Kardinal Innitzer bei den Verfassungsfeiern
Nach BGBl. 1934/255 vom 30. April 1934 hat der Nationalrat im Artikel II. beschlossen, dass die von der Bundesregierung vom 24. April 1934 kundgemachte Verfassungsurkunde "als Bundesverfassungsgesetz auch im Sinne der gegenwärtig geltenden Bundesverfassung" [aus dem Jahre 1929] gilt. Im Artikel III. (1) löst sich der Nationalrat und der Bundesrat mit dem auf die Verlautbarung der Verfassung 1934 folgenden Tage auf.

Nachdem ein Jahr lang von der Regierung behauptet wurde, dass es "unmöglich" sei, den Nationalrat einzuberufen, konnte offenbar dieselbe Regierung Ende April 1934 - ein Rumpfnationalrat - die "faschistische" Verfassung ratifizieren (nach Ch. A. Gulick).

Das scheinbar rechtmäßige Zustandekommen dieses Gesetzes wurde nun von Miklas bestätigt.
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Verfassung 1934 - "Im Namen Gottes, des Allmächtigen, ..."
Art. 2: Der Bundesstaat ist ständisch geordnet ...
Art. 10: Die obersten Organe der Vollziehung sind: Der Bundespräsident, die Bundesregierung und die Bundesminister, der Präsident des Rechnungshofes, die Landesregierungen und deren Mitglieder sowie der Bürgermeister von Wien.
Art. 16: (1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Sie dürfen in den Gesetzen nur soweit ungleich behandelt werden, als es sachliche Gründe rechtfertigen.
Art. 26: (1) Jeder Bundesbürger hat das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild ... innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.
(2) Durch Gesetz können insbesondere angeordnet werden ...
d) Maßnahmen zur Wahrung sonstiger Interessen des Volkes und des Staates.
Art. 29: (1) Die katholische Kirche und die anderen gesetzlich anerkannten Kirchen ... genießen öffentlich-rechtliche Stellung.
Art. 73: (1) Der Bundespräsident wird von den Bürgermeistern aller Ortsgemeinden des Bundesgebietes auf Grund eines Dreiervorschlages der Bundesversammlung in geheimer Abstimmung gewählt.
Art. 82: (1) Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt. Zur Entlassung des Bundeskanzlers ... ist eine Gegenzeichnung nicht erforderlich. ... Die Gegenzeichnung erfolgt ... durch den neubestellten Bundeskanzler.
Art. 83 (1) Ist die Bundesregierung aus dem Amte geschieden, so betraut der Bundespräsident bis zur Bildung der neuen Bundesregierung Mitglieder der abtretenden Regierung ... mit der Fortführung der Verwaltung ... .
Art. 96. Unter dem Bundespräsidenten als Oberbefehlshaber übt der zuständige Bundesminister die Befehlsgewalt aus und verfügt über die bewaffnete Macht.

Die zuletzt genannten Art. der Verfassung wurden dann bei der Regierungsbildung von Seyß-Inquart bedeutsam.
->   Kabinett Seyß-Inquart
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Faschisten - um Rechtsstaatlichkeit bemüht?

Kurt Edler v. Schuschnigg,
Plakat der VF
Aus der heutigen Sicht schwer nachvollziehbar ist die Beobachtung, dass die faschistischen - ebenso wie die nationalsozialistischen - Regime so bemüht waren, ihrer Machtergreiffung den Anschein einer "Rechtsstaatlichkeit" zu verleihen.

Die Einführung des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes erfolgte unter der Regierung Dollfuß (I), die vom 20. 5. 1932 bis 21. 9. 1933 an der Macht war. Die Regierung Dollfuß (II) wurde nach seiner Ermordung durch Schuschnigg (I) weitergeführt (21. 9. 1933 bis 14. 5. 1936).

Nach der Ständeverfassung 1934 wurden dann Schuschnigg am 14. 5. 1936 (Schuschnigg II), am 3. 11. 1936 (Schuschnigg III) und am 16. 2. 1938 (Schuschnigg IV) sowie Seyß-Inquart am 11. 3. 1938 (Seyß-Inquart I) von Präsident Miklas mit den Regierungsbildungen betraut.
Bundespräsident Wilhelm Miklas

BP W. Miklas
Der christlich-soziale Politiker Wilhelm Miklas war durch all diese Jahre vom 10.12.1928 bis 13. 3.1938 Bundespräsident. Seine Amtsführung kann durchaus als umstritten gelten, weil er weder 1933 die Ausschaltung des Nationalrats verhinderte, noch die Regierungsarbeit auf Grund des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes untersagte. Er trat erst 1938 zurück, um die rechtmäßige Entstehung des Anschlussgesetzes (im Sinne der Verfassung aus dem Jahre 1934) nicht unterzeichnen zu müssen, und erhielt angeblich eine "Ehren-Pension" von Adolf Hitler zugesprochen.
Dollfuß nützte - aus der Sicht der ÖVP - eine Panne
"Durch eine Panne der Geschäftsordnung kam es während der Nationalratssitzung am 4. März 1933 zum Rücktritt aller drei Nationalratspräsidenten, einen Vorfall, den Dollfuß dazu nützte, um ohne Nationalrat weiterzuregieren. Mit der neuen Verfassung vom 1. Mai 1934 sollte an die Stelle des demokratischen Parlaments ein ständisch-autoritärer Gesetzgebungsapparat, der nicht auf politischen Parteien, sondern auf ständischen Vertretungen ruhen sollte, treten."
->   Aus: Geschichte des Parlamentsklub der ÖVP
Dollfuß - nach PADRE ALEX, ein katholischer Pfarrer im Internet

Österreich zuerst
Grazer Kunstverein - EXPO 2000
"Daher war Kanzler Dollfuß ein Gegner der Gewalt. Er hätte sie in ganz anderem Maße zur Verfügung gehabt, als er sie anwandte. Und viele seiner Freunde konnten es schwer verstehen, dass er nicht in höherem Maße davon Gebrauch machte. Jedoch ihm war klar, dass Führung und Gewalt geradezu in einem Gegensatz stehen und dass die besten Kräfte nur wachgerufen sind, wenn sie der inneren Bereitschaft entspringen, zu den gewiesenen Zielen zu folgen. Nie dachte er darum an einen Kampf gegen Menschen, immer ging es ihm nur um den Sieg der Ideen, auf denen er die Zukunft seines Vaterlandes beruhend sah" (77). Für Messner werde die "wahre Berufung des Führers eines Volkes immer auch an der Macht erkannt werden, mit der er sein Volk zu dem religiösen und sittlichen Wurzelgrund seiner besten Kraft zurückzurufen vermag."
->   P. Alexander Pytlik, Berufsständische Ordnung - Entwicklung der Idee bei Johannes Messner
Dollfuß - ein faschistischer Diktator mit Lagern und Standgerichten - aus der Sicht eines Historikers des DÖW
"HistorikerInnen und PolitologInnen streiten in Österreich heute noch darüber, ob das bereits von Zeitgenossen als austrofaschistisch bezeichnete Regime als 'faschistisch' im politikwissenschaftlichen Sinn gelten kann. Ich bleibe im Folgenden bei diesem Begriff, aber nicht weil ich eine Debatte über Faschismusdefinitionen beginnen will, sondern um auf eine Tatsache von entscheidender Bedeutung aufmerksam zu machen: Wenn in Österreich von 'Faschismus' geredet wird, ist damit nicht automatisch Nationalsozialismus gemeint.

Die österreichische Bevölkerung machte die Erfahrung zweier faschistischer Diktaturen - derjenigen zwischen 1934 und 1938, in der es zwar auch Lager und Standgerichte gab, die aber in keiner Weise mit dem blutigen Massenterror des Nationalsozialismus vergleichbar ist, und derjenigen von 1938 bis 1945, der Nazi-Herrschaft, als Österreich Teil des 'Großdeutschen Reiches' war."
->   Winfried R. Garscha, Fakten und Legenden zum Verhältnis Österreichs zum "Dritten Reich" vor und nach 1938
Dollfuß, für den Ausschluss von Juden
"Engelbert Dollfuß 1892-1934 Amelungia Innsbruck im MKV, Franco Bavaria im CV sowie 15 andere CV-Verbindungen Österreichischer Politiker der Christlich-Sozialen Partei, heute ÖVP. 1919 Mitbegründer der Deutschen Studentenschaft, deren Kreis 8 Österreich war. Setzte sich 1920 im CV für den Ausschluss der Juden ein. 1934 als Bundeskanzler von NS-Putschisten ermordet."
->   Frankfurter Verbindungen - Berühmte (und berüchtigte) Korporierte
Dollfuß, dessen Bild immer noch im ÖVP-Klub hängt
"... aber es sollte heute jedem/jeder bewusst sein, dass die Demokratie im Sinne der Kelsen-Verfassung nicht erst von der Hitler-Diktatur beseitigt wurde, sondern bereits von den Christlichsozialen unter Dollfuß, dessen Bild immer noch im ÖVP-Klub hängt. Es war keine "'andere Demokratie', es war eine Diktatur, die sich qualitativ vom NS-Regime unterschieden hat. Gemeinsam war den beiden Diktaturen, dass sie darauf abgezielt haben, die Sozialdemokratie mit Waffengewalt zu zerschlagen."
->   Aus einem offenen Brief von Dr. W. Bundschuh, Johann-August-Malin-Gesellschaft (Hist. Verein für Vlbg.)
Schand- und Terrorurteile des Dollfuß-Regimes
Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer, zu der schriftlichen Anfrage (623/J) der Abgeordneten Anton Heinzl und Kollegen betreffend Schand- und Terrorurteile des Dollfuß-Regimes gegen sozialdemokratische Patrioten (rechtliche Rehabilitierung der zu Unrecht Verurteilten):
->   Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl und Kollegen
"... nicht möglich ..."
->   Anwort des BM für Justiz, Dr. Böhmdorfer
Dagegen eine beschauliche, private "Alt-Herren-Fahrt"
Bundeskanzler Dr. Dollfuß, Minister Stockinger und Landeshauptmann Rehrl bei einer Fahrt über den Pass Lueg vor dem Struberdenkmal im August 1933:
->   Dollfuß am Pass Lueg
Ein bauliches Relikt des politischen Katholizismus - die Grünen berichten

Ehemalige
Seipel-Dollfuß-Gedächtniskirche
"Ein bauliches Relikt des "politischen Katholizismus" befindet sich auf dem Burjanplatz westlich der Stadthalle: Die Christkönigs-Kirche der Pfarre Neu-Fünfhaus. Die Initiative dazu ging von der Caritas-Gründerin und christlichsozialen Nationalratsabgeordneten Dr. Hildegard Burjan (1883-1933) aus. Sie wollte für den 1932 verstorbenen Prälaten Dr. Ignaz Seipel ... eine Gedächtniskirche errichten. Nach ihrem Tod 1933 wurde der Bau der Kirche nach Plänen von Clemens Holzmeister begonnen, kurz darauf fiel Dr. Engelbert Dollfuß, christlichsozialer Bundeskanzler und 1933/34 Begründer des austrofaschistischen Ständestaats, einem Putschversuch der Nazis zum Opfer (25. Juli 1934). Die Kirche wurde daher am 29. September 1934 als Seipel-Dollfuß-Gedächtniskirche eingeweiht, woran bis heute ein Gedenkstein erinnert. In der Krypta befanden sich die Sarkophage der beiden Politiker - bis 1938, als sie von den Nazis entfernt wurden (Seipel wurde auf dem Zentralfriedhof, Dollfuß auf dem Hietzinger Friedhof beigesetzt)."
->   Sehenswürdigkeiten in Wien-Fünfhaus, Nr. 9
... im Widerstand gegen die Dollfußdiktatur - die Grünen zeichnen aus

Agnes Primocis
"Die Auszeichnung für diesen Film bedeutet gleichzeitig eine Auszeichnung für Agnes Primocic und ihr couragiertes Leben im Widerstand gegen die Dollfuß- und später gegen die Hitlerdiktatur."
->   "Kulturpreis für Menschenrechte und Integration"
Biografien
->   aeiou
->   Wiener Zeitung
Es fällt auf, wie oft in den letzten Jahren immer wieder auf Dollfuß verwiesen worden ist. Zitate von BK Schüssel: "Ich bin nicht Dollfuß", die Vorwürfe diverser sozialistischer und gewerkschaftlicher wie grüner Organisationen: "Massenmörder Dollfuss hängt noch immer in der Ahnengalerie der ÖVP" oder etwas tiefergehender "Dollfuß: Mörder oder Opfer" belegen noch heute einen Mythos, den dieser Mann besitzt. Am besten wurde er zuletzt von Karl Vocelka, Historiker an der Universität Wien charakterisiert:
Aus Karl Vocelka, Geschichte Österreichs, 2000

"Die geringe Körpergröße des Bundeskanzlers gab den Gegnern Anlass zu Spott, man nannte ihn "Millimetternich". Fotos, die ihn zwischen baumlangen Heimwehrführern zeigen, wirken lächerlich und täuschen darüber hinweg, welchen Einfluss dieser Mann besaß. Er beseitigte die sozialdemokratischen Gegner mit Gewalt und baute, mit Notverordnungen und dem Standrecht regierend, einen faschistischen Staat auf, der in der Maiverfassung von 1934 seinen Ausdruck fand. Im Juliputsch wurde der Austrofaschist Dollfuß von den Nationalsozialisten ermordet."
Sein Wille ist uns Befehl / Sein Ziel unser Sieg
 


Bundeskanzler Schuschnigg mit dem Freiwilligen Schutzkorps (FS), dem Vorbild - Hitlers SS - nachgebildet.

In erster Linie wollte Dollfuß wie Schuschnigg doch wohl die NSDAP von der Machtergreifung in Österreich fernhalten und als zweitstärkste Parlamentsfraktion weiterhin die Regierung führen und seiner Fraktion, den Christlichsozialen, die Macht sichern. Dazu nützten sie alle juristischen Tricks aus, und als diese nicht ausreichten, setzten sie auch militärische Mitteln gegen österreichische Staatsbürger ein.

Das autoritäre Regieren sowie den Personenkult, den sie um sich schufen, machten sie zu typisch faschistischen Führern, und sie waren damit - Dollfuß wie Schuschnigg - Wegbereiter der NS-Diktatur. Mit den Gräueltaten des NS-Terrors kann und soll der Austrofaschismus dagegen nicht verglichen werden.
Das Letzte:
->   Dollfuß-Museum im Geburtshaus
 
 
 
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